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Wir suchen Verstärkung für unser ambulant und stationär arbeitendes Team

In einer Wohnung zu leben, ist nicht nur ein Grundrecht*, es ist auch eine wichtige Voraussetzung zur Sicherung anderer Rechte wie z.B. Gesundheit, Privatheit und Schutz vor Gewalt.
Diese Rechte stehen allen Menschen zu. Dennoch zeigt sich, dass es immer wieder Situationen gibt, in denen Menschen Unterstützung bei der Einforderung ihrer Rechte benötigen. In diesem Bewusstsein gründeten Rostocker Bürger*innen Ende 1991 den Verein Jugendwohnen Hansestadt Rostock, mit der Zielstellung, Jugendliche und junge Volljährige bei der Wahrnehmung ihrer Rechte tatkräftig zu unterstützen.
Seit 1992 ist der Verein als gemeinnützig anerkannt und engagiert sich seitdem als freier Träger der Jugendhilfe.
**(Artikel 25, Allgemeine Erklärung der Menschenrechte)*
Wir suchen Sozialpädagogen (Diplom oder Bachelor-Abschluss)
Im ambulanten Bereich
Für sozialpädagogische Hilfen für Familien, Kinder und Jugendliche (Anspruchsberechtigte) in ihrem Lebensumfeld. Die Hilfeformen sind geeignet, persönliche und sozialräumliche Ressourcen zu erschließen und/oder zu aktivieren. Teilhabemöglichkeiten sollen verbessert werden und individuelle Belastungen, sowie Belastungen im sozialen Zusammenleben, minimiert oder beendet werden. Im Mittelpunkt dieser Handlung steht ein Menschenbild, das Jedem ein positives Interesse an sich selbst und an einem gelungenen Miteinander unterstellt. Jeder Mensch hat ein Interesse an einer sinngebenden Lebensgestaltung und möchte sich im alltäglichen Leben positiv erfahren.
Darum ist die Erarbeitung einer Zielstellung gemeinsam mit den Anspruchsberechtigten, welche sich konsequent an ihrem Willen orientiert, essenzieller Bestandteil der Hilfeleistung.
Die personenzentrierte Hilfe erfolgt auf der Basis einer Arbeitsbeziehung, an deren Initiierung sich die Sozialpädagogische Mitarbeiterin aktiv beteiligt. Diese Hilfe soll durch die Einbeziehung sozialräumlicher Zusammenhänge und die Nutzung sozialräumlicher Kooperationsmöglichkeiten vervollständigt werden.
Im stationären Bereich
Um zusammen mit den Jugendlichen / jungen Volljährigen die Voraussetzungen für eine selbstbestimmte und möglichst unabhängige Lebensführung (im Rahmen des Rechts und der gesellschaftlichen Normen) im eigenen Wohnraum zu schaffen. Die Chancen, sich zu einem selbstbewussten und akzeptierten Menschen entwickeln zu können, sind ungleichmäßig verteilt. Wir sehen in der Verknüpfung von Entwicklungsaufgaben welche zum Erhalt einer eigenen Wohnung geleistet werden müssen, mit dem Recht von jungen Menschen auf Förderung ihrer Entwicklung und auf Erziehung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit (§ 1 SGB VIII) eine wichtige Verbindung, um die Abfolge von z.T. strukturell bedingter Benachteiligungen zu unterbrechen.
Die angestrebte Unabhängigkeit erfährt dann ihre Begrenzung, wenn persönliche Kompetenzen und individuelle Ressourcen nicht in dem erforderlichen Maß entwickelt werden konnten. Die Beziehung zwischen der Sozialpädagogischen Mitarbeiterin und den Jugendlichen / jungen Volljährigen, welche diesen Erfahrungsprozess gemeinsam erlebten, erlaubt dann die Akzeptanz einer Begrenzung, um nach anderen Wegen der Verselbstständigung zu suchen.
Aufgrund der mit der Hanse- und Universitätsstadt Rostock verhandelten Fachstandards für ambulante und stationäre Jugendhilfe, können wir nur Mitarbeiter mit mindestens Diplom- oder Bachelor-Abschluss (Sozialpädagogik, Soziale Arbeit) beschäftigen.

Dies ist eine auf dritten Jobbörsen gefundene Stellenanzeige. Wir bieten hierfür keinen Support, können diese aber jederzeit offline stellen. Für weitere Informationen: Datenschutzhinweise | Anzeige melden.

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Jugendwohnen Hansestadt Rostock e. V.
Rostock
Vollzeit, Unbefristet

Veröffentlicht am 05.10.2024

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