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Seelotsenanwärter (m/w/d) für Elbe und Weser II/Jade

Die Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt (GDWS) beabsichtigt,

Seelotsenanwärterinnen und Seelotsenanwärter
zum 1. September 2025
für die
Seelotsreviere Elbe und Weser II/Jade
nach § 9 Absatz 2 Gesetz über das Seelotswesen (Seelotsgesetz - SeeLG) in der seit 1. Dezember 2022 geltenden Fassung zuzulassen.
Voraussetzungen für die LA3-Seelotsenausbildung:
Die Dauer der LA3-Seelotsenausbildung beträgt 12 Monate. Zu diesem Ausbildungsabschnitt kann zugelassen werden, wer

  • im Besitz eines gültigen Befähigungszeugnisses Kapitän NK nach § 29 Absatz 1 Nummer 3 der Seeleute-Befähigungsverordnung (See-BV) ohne Einschränkung nach § 9 See-BV istoder
  • im Besitz eines durch gültigen Anerkennungsvermerk nach § 20 Absatz 2 See-BV anerkannten Befähigungszeugnisses mit Befugnis zum Kapitän ohne Einschränkungen ist,
  • eine Seefahrtzeit von mindestens 24 Monaten (netto) innerhalb der letzten fünf Jahre nach dem Erwerb eines solchen Befähigungszeugnisses in einer dem Befähigungszeugnis entsprechend nautisch verantwortlichen Position ausweislich des Seefahrtbuchesoder eines gleichwertigen amtlichen Dokuments nachweist,
  • eine bestandene praktische Prüfung bezüglich der Schiffsführung nach § 9 Absatz 2 Nummer 5 SeeLG nachweist (Prüfungstermine erhalten Sie nach Eingang Ihrer Bewerbung von der GDWS),
  • ein Zeugnis über seine gesundheitliche (körperliche und psychologische) Eignung für den Seelotsenberuf von einer zugelassenen Ärztin oder einem zugelassenen Arzt des seeärztlichen Dienstes der BG Verkehr nach § 9 Absatz 2 Nummer 3 SeeLG vorlegt (ein Termin zur psychologischen Eignungsuntersuchung kann nach Eingang Ihrer Bewerbung abgestimmt werden) sowie
  • die deutsche Sprache in Wort und Schrift beherrscht und gute Kenntnisse der englischen Sprache besitzt (die Sprachkenntnisse werden im Rahmen des psychologischen Eignungstestes geprüft).

Bewerbungen mit

  • ausgefülltem biografischen Fragebogen(Vordruck können angefordert werden bei: Frau Jünemann, Tel.: +49 (0)228 7090 4473, Email: patrizia.juenemann@wsv.bund.de oder bei Frau Helmecke, Tel.: +49 (0)228 7090 4489, Email: janine.helmecke@wsv.bund.de),
  • beglaubigten Ablichtungen der Befähigungszeugnisse und der Prüfungszeugnisse,
  • schriftlicher Versicherung, dass keine, ggf. welche Vorstrafen vorliegen (kein polizeiliches Führungszeugnis),
  • einem Nachweis über die bisher abgeleistete Seefahrtzeit und Bordstellungen nach Erwerb des Befähigungszeugnisses Kapitän NK durch einen Auszug aus dem Seefahrtbuch oder eines gleichwertigen amtlichen Dokuments,
  • einem Nachweis über Altersversorgung (Versicherungsverlauf der Knappschaft Bahn/See oder entsprechende Nachweise) und
  • Dienstzeugnissen sowie Nachweisen über Weiterbildungsmaßnahmen

richten Sie bitte**** an die Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt, Kiellinie 247, 24106 Kiel.
Bewerbungsschluss ist der 31\. März 2025.

Dies ist eine auf dritten Jobbörsen gefundene Stellenanzeige. Wir bieten hierfür keinen Support, können diese aber jederzeit offline stellen. Für weitere Informationen: Datenschutzhinweise | Anzeige melden.

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Veröffentlicht am 04.12.2024

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