Der Kreis Plön sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt für die Kommunalaufsicht
eine Sachbearbeiterin oder einen Sachbearbeiter (m/w/d)
EG 10 TVöD / A 11 SHBesG, Vollzeit (39 bzw. 41 Wochenstunden), teilzeitgeeignet, unbefristet
UNSER ANGEBOT
- eine unbefristete Beschäftigung im öffentlichen Dienst in Vollzeit (39 beziehungsweise 41 Wochenstunden). Eine Aufteilung auf Teilzeitbeschäftigte ist möglich, wobei eine Nachmittagsbesetzung sicherzustellen ist.
- Besoldung nach Besoldungsgruppe A 11 SHBesG beziehungsweise Entgelt nach Entgeltgruppe 10 TVöD.
- Nach einer umfangreichen Einarbeitung und Bewährung auf der Stelle ist beabsichtigt, die „Mitwirkung“ bei einigen der genannten Tätigkeiten auf eine voll-umfänglich eigenständige Aufgabenwahrnehmung auszuweiten. Diese Umorganisation würde eine Neubewertung der Stelle nach sich ziehen.
- die Möglichkeit zur regelmäßigen Teilnahme an internen oder externen Fortbildungen
- alle Zusatzleistungen des öffentlichen Dienstes, zum Beispiel für Tarifbeschäftigte leistungsorientierte Bezahlung, zusätzliche tarifliche und darüber hinaus noch betriebliche Altersversorgung, Jahressonderzahlung
- ein betriebliches Gesundheitsmanagement
- ein familienfreundlicher Arbeitgeber mit verschiedensten Angeboten, zum Bei-spiel flexible Arbeitszeiten, Kindernotfallbetreuung und die Möglichkeit zur alternierenden Telearbeit
- gute ÖPNV-Anbindung und arbeitsplatznahe Parkmöglichkeiten
- corporate benefits: Firmenrabatte und Sonderkonditionen bei verschiedenen namhaften Marken
- Zuschuss zum Fahrrad / Jobticket
- hauseigene Kantine
IHRE AUFGABEN
- Wahlen und Abstimmungen
- Feststellung der Gültigkeit von Bürgermeisterinnen- bzw. Bürgermeisterdirektwahlen
- Genehmigung von Hauptsatzungen
- Statistiken, Führen sämtlicher Listen
- Beflaggung der Dienstgebäude aus besonderem Anlass, soweit nicht Hauptamt
- Jubiläen der Bürgermeisterinnen/Bürgermeister, Amtsvorsteherinnen/Amtsvorsteher und Amtsdirektorinnen/Amtsdirektoren
- Wappen und Flaggen der Städte, Gemeinden und Ämter
- EDV-Angelegenheiten der Abteilung
- Haushaltsbedarfsmeldungen
- Bearbeitung von Eingaben und Beschwerden
- Mitwirkung bei
- der Beratung der Städte, Gemeinden, Ämter und Zweckverbände in allen Selbstverwaltungsangelegenheiten
- der Beantwortung von Grundsatzfragen des Kommunalverfassungsrechts
- Wahlen in den kommunalen Organen
- kommunalaufsichtsbehördlichen Maßnahmen
- der Bearbeitung von Einwohneranträgen, Bürgerbegehren und - entscheiden
- Gebietsänderungen
IHR PROFIL
- Befähigung für die Laufbahngruppe 2, erstes Einstiegsamt, der Fachrichtung Allgemeine Dienste (früher gehobener Dienst) oder Verwaltungsfachangestellte/-r oder Verwaltungsangestellte/-r mit 2. Angestelltenprüfung
- Soziale Kompetenz
- Leistungs- und Lernbereitschaft
- Belastbarkeit und Flexibilität, da vor allem Zeiten, in denen Wahlen vorzubereiten und durchzuführen sind, besonders arbeitsintensiv sind
- EDV-Kenntnisse, die über die reine Programmanwendung hinausgehen
- ausgeprägte Kommunikationsfähigkeit und -bereitschaft
- selbstsicheres und freundliches Auftreten
- Bereitschaft, sich in komplexe Einzelfälle eigenständig einzuarbeiten
Dem Kreis Plön ist es ein wichtiges Anliegen, sich interkulturell zu öffnen. Deshalb begrüßen wir ausdrücklich Bewerbungen von Menschen mit Migrationshintergrund.
Die zu besetzende Stelle ist gleichermaßen für alle Geschlechter geeignet. Beim Kreis Plön besteht ein Frauenförderplan.
Schwerbehinderte und ihnen gleichgestellte Bewerbende werden bei gleicher Eignung besonders berücksichtigt.
KONTAKT
Für fachbezogene Fragen steht Ihnen Frau Saggau unter der Telefonnummer 04522/743-243 gerne zur Verfügung. Bei Fragen zum Ausschreibungsverfahren wenden Sie sich bitte unter der Telefonnummer 04522/743-152 an Frau Schlichting aus der Personalabteilung.
Wir freuen uns auf Ihre aussagekräftige Bewerbung, die Sie uns bitte vorzugs-weise online bis zum 16.03.2025 über unser Bewerbungsportal zukommen las-sen. Sie finden das Bewerbungsportal unter www.kreis-ploen.de auf der Seite „Stellenangebote“.
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir Bewerbungsunterlagen, die auf dem Postweg bei uns eingehen, nach Abschluss des Verfahrens nicht zurücksenden.