Sachbearbeiter/in (w/m/d) „Zentrale Ausländerbehörde / Freiwillige Ausreisen, Gremienarbeit“ - 530d-
Landesamt für innere Verwaltung Mecklenburg-Vorpommern
Im Landesamt für innere Verwaltung Mecklenburg-Vorpommern wird der nach Entgeltgruppe 10 TV-L bewertete Dienstposten
Sachbearbeiterin bzw. Sachbearbeiter (w/m/d)
im Fachbereich
„Zentrale Ausländerbehörde/ Freiwillige Ausreisen, Gremienarbeit“
-530d-
am Dienstort Stern Buchholz
zum nächstmöglichen Termin unbefristet besetzt.
Das Aufgabengebiet des Dienstpostens umfasst die folgenden Schwerpunkte:
· Ausländerbehördliche Entscheidungen für Personen, die in der Erstaufnahmeeinrichtung zur Wohnsitznahme verpflichtet sind
Anforderungen
· Sie verfügen über ein mit mindestens einem Bachelorgrad, Diplom oder einem gleichwertigen Abschluss abgeschlossenes (Fach-) Hochschulstudium mit Schwerpunkt im Bereich Recht, Verwaltung oder Wirtschaft oder
· ein mit mindestens einem Bachelorgrad, Diplom oder einem gleichwertigen Abschluss abgeschlossenes (Fach-) Hochschulstudium in einem anderen Bereich sowie mehrjährige (mindestens 2 Jahre) Berufserfahrung im Bereich Verwaltung
· rechtssicheres Formulieren in deutscher Schriftsprache, Sprachniveau mindestens C1
· Kenntnisse auf dem Gebiet des Ausländerrechts sind von Vorteil
· Bereitschaft zur vorübergehenden Wahrnehmung anderer ausländer-, oder leistungsrechtlicher Aufgaben und zum Einsatz an allen Standorten der Abteilung 5
· Vorhandensein einer Masern-Impfung gemäß Masernschutzgesetz
· Fahrerlaubnis Klasse B
Der Dienstposten ist teilzeitfähig.
Schwerbehinderte Menschen werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt. Dazu ist es sinnvoll, schon in der Bewerbung ausdrücklich auf die Schwerbehinderung aufmerksam zu machen und den Nachweis zu erbringen.
Bewerbungskosten werden nicht erstattet.
Ihre schriftliche Bewerbung mit aussagefähigen Bewerbungsunterlagen richten Sie bitte bis zum 22\. November 2024 an www.karriere-in-mv.de oder laiv-bewerbungen@laiv-mv.de
Bei ausländischen Bildungsabschlüssen wird um Übersendung entsprechender Nachweise über die Gleichwertigkeit mit einem deutschen Abschluss gebeten.
Mit dem Einreichen Ihrer Bewerbung willigen Sie in die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten für den Zweck des Bewerbungsverfahrens ein. Ihre Bewerbungsunterlagen werden nicht zurückgesandt, sondern nach Abschluss des Verfahrens zu den Akten genommen und nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist von einem Jahr vernichtet. Mit der Einreichung Ihrer Bewerbung erklären Sie hierzu ebenfalls Ihr Einverständnis.
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