Pflegehelfer/in
Wir suchen zur Zeit eine Pflegehilfskraft im Schichtdienst ( Früh- und Spätdienst )
Stundenumfang ist flexibel zwischen 20 und 35 Stunden / Woche.
fachliche Qualifikation:
Ausbildung zur Pflegehilfskraft oder gleichwertige Ausbildung
persönliche Grundfähigkeiten:
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körperliche und seelische Stabilität
Ausgeglichenheit und Geduld
Kreativität
Fähigkeit Verantwortung wahrzunehmen
Initiative und Einsatzbereitschaft
Teamfähigkeit
Konfliktfähigkeit
Organisationsfähigkeit
Fähigkeit zur ständigen und umfassenden eigenen Fortbildung
sicheres Auftreten und sprachliche Gewandtheit
eigene Kritikfähigkeit und Selbstreflexion
Einfühlungsvermögen
Urteilsvermögen
Verschwiegenheit und Vertrauenswürdigkeit
Bewohnerbezogene Aufgaben:
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Durchführung der Körperpflege bzw. Hilfe bei der Körperpflege unter Beachtung der Regeln der aktivierenden Pflege aller Pflegebedürftigkeitsgrade nach den geltenden Pflegestandards.
Durchführung der Körperpflege nach Aspekten der basalen Stimulation© und kinästhetischen Regeln (nur wenn Sie in Ihrer Einrichtung tatsächlich nach diesen Konzepten arbeiten lassen.).
Intimtoilette und Inkontinenzversorgung inkontinenter Heimbewohner/innen.
Durchführung von Mund-, Zahn(ersatz)-, Haar-, Nagel- und Fußpflege (ausgenommen: medizinische Fußpflege), rasieren von Heimbewohnern.
Hilfe beim Gebrauch von Steckbecken, Nachtstuhl- und Urinflasche etc. und Hilfe beim Aufsuchen der Toilette, wenn notwendig mit anschließender Körperhygiene.
Einleiten von Sofortmaßnahmen und Benachrichtigung des Arztes im Notfall.
Mitarbeit bei der Erstellung des Pflegeprozesses unter Berücksichtigung der jeweiligen Pflegestufe und in Zusammenarbeit mit Arzt und pflegerischem bzw. therapeutischem Team. (Die Verantwortung für den Pflegeprozess trägt in jedem Fall immer eine Pflegefachkraft. Das heißt, dass Pflegehilfskräfte zwar an dem Pflegeprozess beteiligt werden können, aber letztlich trägt immer eine examinierte Pflegekraft die Verantwortung.)
Teilnahme an Pflegevisiten. (Hier müssen Sie wieder individuell festlegen, wer bei Ihnen die Pflegevisite verantwortlich durchführt. In einigen Einrichtungen ist es nur die Pflegedienstleitung, in anderen Einrichtungen führen die jeweiligen Bezugs- oder Bereichspflegekräfte die Pflegevisite durch. Die Pflegehilfskraft sollte die Pflegevisite nicht allein verantwortlich durchführen.)
Sorgfältige und gewissenhafte Führung der Pflegedokumentation.
Dies ist eine auf dritten Jobbörsen gefundene Stellenanzeige. Wir bieten hierfür keinen Support, können diese aber jederzeit offline stellen. Für weitere Informationen: Datenschutzhinweise | Anzeige melden.