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Mitarbeiter in der Gastronomie (m/w/d)

St. Petri zu Lübeck ist eine der herausragenden Kulturinstitutionen der Hansestadt. Mit ihren Ausstellungen internationaler Kunst ist sie weltweit ein Begriff. Auf der Grenze von Religion und Kultur erkundet sie mit großem Erfolg neue Veranstaltungsformate. Als Hochschulkirche pflegt sie die Zusammenarbeit mit allen Lübecker Hochschulen und bietet neben Erstsemester-Begrüßungen und Abschlussfeiern auch wissenschaftlichen Tagungen, Ringvorlesungen und Science Slams einen fantastischen Spielraum. Der Blick vom Aussichtsturm gehört zu den Highlights eines jeden Lübeck-Besuchs.

Das St. Petri Café ist ein wichtiger Bestandteil des Gesamtkonzepts. Es betreibt neben dem klassischen A-la-Carte-Geschäft auch Veranstaltungs-Catering.  Das Restaurant verfügt über 25 Innen- und 20 Außenplätze.  Im Catering werden meist kleinere Gruppen, aber auch Großveranstaltungen mit bis zu 1.000 Personen kulinarisch betreut.

Mitarbeiter in der Gastronomie (m/w/d)

  •  Lübeck (Kirchenkreisverwaltung)
  •  schnellstmöglich
  •  Teilzeit
  •  unbefristet

Was wir bieten

  • die Chance zur aktiven Mitwirkung an einer abwechslungsreichen und erfolgreichen Projektarbeit zwischen Kirche.
  • Kultur und Gesellschaft.
  • ein engagiertes und leistungsstarkes Team.
  • eine unbefristete Stelle in Teilzeit (bis zu 30 Std./ Woche) mit Vergütung nach dem TVKB.

Die Zugehörigkeit zur Ev.-Luth. Kirche oder einer Gliedkirche der Arbeitsgemeinschaft Christlicher Kirchen (ACK) ist wünschenswert. Es wird gebeten, hierüber in den Bewerbungsunterlagen einen entsprechenden Hinweis aufzunehmen.   

Nähere Auskünfte erteilen Andrea Flint, 0451 39773-23 (Café) und Pastorin Lilly Schaack,  0451 / 39 77 320.

Bewerbungsschluss: 30.10.2024

Wen wir brauchen

Mit dieser Stelle sind folgende Aufgaben verbunden:

Service:

  • Einsatz im Tages und Abenddienst im Café und in der Veranstaltungsbetreuung.
  • Vorbereiten des Service.
  • Vorbereiten der Veranstaltungen inklusive passender Dekoration.
  • Beratung und Empfehlung zu Speisen und Getränken.
  • Betreuung der Gäste im Sinne des Gastlichkeits-Programms von St. Petri.

Küche:

  • eigenständiges Vor-und Zubereiten von Speisen (Mittagsgerichte, Salate, Torten etc.)
  • Vorproduktion für den jeweils nächsten Tag.
  • Aufräum-, Spül-, Reinigungsarbeiten.

Weitere Aufgaben:

  • Unterstützung der Café Leiterin in Speisenproduktion, Catering, Abrechnung, Dienstplänen.
  • Abfüllen und Etikettieren hauseigener Produkte.
  • Pflege der Verkaufsregale.
  • Wöchentliche Kontrolle der Lagerbestände (Zutaten, Getränke).
  • Jahresinventur.
  • Eigenständige Planung und Vorbereitung kleinerer Caterings bis zu 100 Personen.

Unsere Erwartungen

  • Erfahrungen in Gastronomie und kaufmännischer.
  • Tätigkeit Bereitschaft zu flexiblem Einsatz im Schichtdienst, auch in der Betreuung von Abendveranstaltungen.
  • Teamgeist und Freude am Umgang mit Menschen.
  • gute Englischkenntnisse.
  • Interesse an Kultur und Religion.

Die Kirchengemeinden sind Träger ihrer Verwaltungsaufgaben; sie sind verpflichtet, die Verwaltungsaufgaben, die im § 2 des Kirchenkreisverwaltungsgesetzes aufgeführt sind, durch die Kirchenkreisverwaltung ausführen zu lassen. Die Kirchenkreisverwaltung hat gemäß Artikel 20 und 69 der Verfassung der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Norddeutschland in Verbindung mit dem Kirchenkreisverwaltungsgesetz die Aufgabe, die Verwaltungsgeschäfte der Kirchengemeinden und der Kirchengemeindeverbände auszuführen. Über die Kosten für diese Leistung entscheidet die Kirchenkreissynode.

Die Kirchenkreisverwaltung berät die Kirchengemeinden im Wege der Erstberatung in sämtlichen Rechtsfragen. Darüber hinaus wird die Kirchenkreisverwaltung für den Kirchenkreisrat teilweise aufsichtlich tätig. Das bedeutet, dass die Angelegenheiten, die gemäß Artikel 26 der Verfassung und § 86 der Kirchengemeindeordnung genehmigt werden müssen, zum Teil von der Kirchenkreisverwaltung erledigt werden.

Was sonst noch wichtig ist

Die Bewerbungsunterlagen werden nach Abschluss des Bewerbungsverfahrens unter Beachtung datenschutzrechtlicher Bestimmungen vernichtet. 

Schwerbehinderte und Gleichgestellte nach SGB IX werden in besonderem Maße aufgefordert, eine Bewerbung einzureichen. Wir machen darauf aufmerksam, dass Fahrtkosten oder andere im Zusammenhang mit der Bewerbung stehende Auslagen nicht erstattet werden. Sollte anlässlich der Einstellung ein Umzug erforderlich werden, können keine Umzugskosten erstattet werden. 

Ihre Ansprechperson:
Bonnie Jule Jaeger

Tel: 0451/7902252

 

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Veröffentlicht am 01.10.2024

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