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Leitung (m/w/d) des Dezernats 45 Landesunterkunft Bad Segeberg

Im Landesamt für Zuwanderung und Flüchtlinge Schleswig-Holstein (LaZuF) ist zum nächst­möglichen Zeitpunkt in der Abteilung 4 „Verfahrens­begleitung, Integrations­vorbereitung, Aufnahme­einrichtungen“ am Standort Bad Segeberg die Stelle als

Leitung (m/w/d) des Dezernats 45 „Landes­unterkunft Bad Segeberg“

auf Dauer in Vollzeit oder Teilzeit zu besetzen.

Über uns

Das Landesamt für Zuwanderung und Flüchtlinge Schleswig-Holstein ist als Landes­oberbehörde integraler Bestandteil der schleswig-holsteinischen Zuwanderungs­verwaltung. Es ist für die Erst­aufnahme, Unter­bringung und Versorgung von Asyl­suchenden, unerlaubt eingereisten Aus­länderinnen und Aus­ländern, Spätaus­siedlerinnen und Spätaus­siedlern sowie deren Verteilung zuständig. Darüber hinaus ist es landesweite Koordinierungs­stelle für Aufenthalts­beendigungen sowie für die Beschaffung von Heim­reise­dokumenten und verant­wortet eine Ausreise­einrichtung, die sogenannte „Landes­unterkunft für Ausreise­pflichtige“. Das Landesamt ist Zentral­stelle für die Fach­kräfte­einwanderung Schleswig-Holstein und zuständige Leistungs­behörde für die Erbringung von Leistungen nach dem Asylbewerber­leistungs­gesetz an die in den Landes­unter­künften unter­gebrachten Personen.

Unsere Aufgabenwahrnehmung folgt innerhalb der gesetzlichen Rahmen­bedingungen dem Leitsatz: „In Würde. Mit Sicherheit“.

Ihre Aufgaben

  • Leitung und Koordination des Dezernats im Sinne des Leit­bildes für die schleswig-holsteinische Zuwanderungs­verwaltung
  • Sicherstellung der asyl- und aufenthalts­rechtlichen Begleitung wohn­verpflichteter Aus­länderinnen und Aus­länder durch Organisation und fachliche Koordination der Verfahrens­begleitung
  • Qualifizierte asyl- und aufenthaltsrechtliche Sach­bearbeitung komplexer Fall­konstellationen
  • Entscheidung über die Form und Einleitung sowie Durchführung von aufenthalts­beendenden Maßnahmen
  • Vertretung des Landesamtes gegenüber Verfahrens­bevoll­mächtigten und Gerichten
  • Verantwortliche Mitgestaltung der Zusammenarbeit mit den Kooperations­partnerinnen und ‑partnern in der Liegen­schaft Bad Segeberg (Objektleitung)

Das bringen Sie mit

Voraussetzungen für die ausgeschriebene Stelle sind:

  • Die Laufbahnbefähigung für die Laufbahn­gruppe 2, erstes Einstiegsamt der Fach­richtungen Allgemeine Dienste, Justiz oder Polizei

    Bewerberinnen und Bewerber mit einer Laufbahnbefähigung für die Laufbahn­gruppe 2, erstes Einstiegsamt der Fachrichtungen Justiz oder Polizei müssen in die Laufbahn der Fachrichtung Allgemeine Dienste wechseln.
     

  • Eine vergleichbare Qualifikation (z. B. einen erfolgreichen Abschluss des Qualifizierungs­lehr­gangs II bzw. die begonnene Teil­nahme am Qualifizierungs­lehrgang II)
  • Fachkenntnisse im Aufenthalts- und Asylrecht sowie eine gute Allgemein­bildung und Interesse am gesell­schaftlichen Geschehen außerhalb sowie innerhalb Schleswig-Holsteins (insbesondere unter dem Gesichts­punkt der Zuwanderung)
  • Eine schnelle Auffassungsgabe, Verantwortungs­bereitschaft und Entscheidungs­freude sowie ein hohes Maß an Kooperations- und Team­fähigkeit
  • Nachgewiesene Führungserfahrung und ausgewiesene Organisations­fähigkeiten (vorzugs­weise in operativen Bereichen)
  • Sichere Verwaltungsrechtskenntnisse
  • Interkulturelle Kompetenz
  • Gute Deutschkenntnisse auf mindestens C1-Niveau
  • Führerschein der Klasse B (Nachweis bitte der Bewerbung beifügen)
  • Eine ärztliche Bescheinigung über einen ausreichenden Impf­schutz, eine Immunität gegen Masern oder darüber, dass eine medizinische Kontra­indikation für eine Masern­schutzimpfung (§ 20 Abs. 8 Nr. 3 IfSG) gegeben ist (gilt nur für nach dem 31.12.1970 Geborene; Nachweis bitte der Bewerbung beifügen)

Zudem sind wünschenswert:

  • Ein sicheres und authentisches Auftreten
  • Gute Anwendungskenntnisse im Bereich MS Office / Open Office sowie die Bereit­schaft, sich in fach­spezifische IT-Verfahren einzu­arbeiten
  • Ein Nachweis regelmäßiger, fachlicher Fortbildungen; insbesondere Nachweis ver­tiefter sozialer, inter­kultureller und kommunikativer Kompetenz
  • Kenntnisse der englischen Sprache, die eine sichere Anwendung im Rahmen der täglichen Arbeit in einer Zuwanderungs­behörde ermöglichen (weitere fremd­sprachliche Kenntnisse sind wünschenswert)
  • Ein gesteigertes Maß an Einfühlungs- und Durchsetzungs­vermögen sowie Widerstands­kraft
  • Motivation zur Teilnahme an der Ruf­bereitschaft

Wir bieten Ihnen

Bei Vorliegen der tariflichen und persönlichen Voraussetzungen ist eine Eingruppierung bis zur Ent­gelt­gruppe 12 TV‑L bzw. die Zahlung einer Zulage gem. § 14 Absatz 1 i. V. m. § 31 Absatz 3 TV‑L bis zum erfolgreichen Abschluss des Qualifizierungs­lehrgangs II möglich. Bei Vorliegen der beamten­rechtlichen und stellenmäßigen Voraussetzungen kann eine Besoldung bis zur Besoldungs­gruppe A 13 erreicht werden.

Darüber hinaus bieten wir:

  • Einen abwechslungsreichen, herausfordernden und interessanten Arbeits­platz
  • Flexible Arbeitsformen (ggfs. Wohnraum­arbeit, mobiles Arbeiten) und ein variables Arbeitszeit­system, das es Ihnen ermöglicht, berufliche und private Interessen mit­einander in Einklang zu bringen
  • Ein kollegiales Arbeitsklima
  • Unterstützung bei der Einarbeitung durch erfahrene Kolleginnen und Kollegen sowie fachliche Fort­bildung
  • Ergänzende Altersvorsorge für Tarifbeschäftigte (VBL)
  • 30 Tage Urlaub im Jahr
  • Ein vielseitiges betriebliches Gesundheits­management
  • Firmenfitness mit dem EGYM Wellpass
  • Fahrradleasing („Job-Rad“)
  • Arbeitgeberzuschuss für die Nutzung öffentlicher Verkehrs­mittel; gilt für NAH.SH, HVV, BVG und Aktiv Bus Flensburg GmbH bei Abschluss eines Abos

Wir freuen uns auf Sie!

Die Landesregierung setzt sich für die Beschäftigung von Menschen mit Behinderung ein und prüft, ob freie Arbeits­plätze mit schwer­behinderten Menschen, insbesondere mit bei der Agentur für Arbeit arbeitslos oder arbeits­suchend gemeldeten schwer­behinderten Menschen, besetzt werden können. Personen mit einer Schwer­behinderung und ihnen Gleich­gestellte werden bei gleich­wertiger Eignung bevorzugt berück­sichtigt.

Wir möchten die Vielfalt der Biographien und Kompetenzen in der Landes­verwaltung fördern. Deshalb begrüßen wir Bewerbungen, unabhängig von Nationalität, ethnischer und sozialer Herkunft, Religion und Welt­anschauung, Alter sowie sexueller Identität.

Ausdrücklich begrüßen wir es, wenn sich Menschen mit Migrations­hintergrund bei uns bewerben. Gleiches gilt für Menschen mit Kenntnissen in nieder­deutscher, friesischer oder dänischer Sprache.

Wir streben in allen Beschäftigtengruppen eine chancengleiche Beteiligung von Frauen an. Daher werden Frauen im Falle einer Unter­repräsentation bei gleichwertiger Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung vorrangig berück­sichtigt.

Die Vereinbarkeit von Beruf und Familie sowie die Förderung der Teilzeit­beschäftigung liegen im besonderen Interesse der Landes­regierung. Deshalb werden an Teilzeit interessierte Bewerberinnen und Bewerber besonders angesprochen.

Jetzt bewerben!

Ihre aussagekräftige Bewerbung mit den üblichen Unterlagen (mindestens Lebenslauf, Schul-, Aus­bildungs-, Arbeits­zeugnisse), bei Bewerbungen aus der öffentlichen Verwaltung mit einer aktuellen Beurteilung und ggf. einer Einverständnis­erklärung zur Einsicht­nahme in die Personal­akte, richten Sie bitte bis zum 8. November 2024 an das Landesamt für Zuwanderung und Flücht­linge Schleswig-Holstein, gern in elektronischer Form in einem PDF-Dokument an bewerbung@lfa.landsh.de, Stichwort „LZF 45“, alternativ postalisch an das Dezernat 12 Personal, Haart 148, 24539 Neumünster. Bei Bewerbungen in Papier­form bitten wir um Über­sendung von Kopien, da die Be­werbungs­unterlagen nicht zurück­gesandt werden.

Auf die Vorlage von Lichtbildern / Bewerbungs­fotos verzichten wir aus­drücklich und bitten daher, hiervon abzu­sehen.

Wir behalten uns vor, nur voll­ständige Bewerbungen zu berück­sichtigen.

Ihre personenbezogenen Daten werden zur Durch­führung des Bewerbungs­verfahrens auf der Grundlage des § 85 Absatz 1 des Landes­beamten­gesetzes und § 15 Absatz 1 des Landes­daten­schutz­gesetzes verarbeitet. Weitere Informationen erhalten Sie hier.

Für beamten- und tarifrechtliche Fragen sowie Fragen zum Ver­fahren steht Ihnen Frau Lone Beckmann (E‑Mail: lone.beckmann@lfa.landsh.de; Tel.: 04321 974‑128) gern zur Ver­fügung. Bei fachlichen Fragen zum Anforderungs­profil und den damit ver­bundenen Auf­gaben wenden Sie sich bitte an Herrn Rawad Zyadeh (E‑Mail: rawad.zyadeh@lfa.landsh.de; Tel.: 04321 974‑224).

Landesamt für Zuwanderung und Flüchtlinge Schleswig-Holstein, Haart 148, 24539 Neumünster

 

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23795 Bad Segeberg
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Veröffentlicht am 28.10.2024

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