Der Kreis Plön sucht als Schulträger für das Hoffmann-von-Fallersleben Schul-zentrum in Lütjenburg (Gymnasium und Gemeinschaftsschule) sowie für den Schulstandort Heinrich-Heine-Schule in Heikendorf (Gymnasium) zum 01.08.2025
je eine Informatikfachkraft (m/w/d)
EG 9b TVöD, Vollzeit, teilzeitgeeignet, unbefristet
Der Kreis Plön als Schulträger hat weitestgehend die technischen Voraussetzungen für digitalen Unterricht geschaffen. Die digitale Infrastruktur wird von den Schulen umfangreich genutzt, weiter ausgebaut und ist fester Bestandteil des schulischen Alltags.
UNSER ANGEBOT
- eine unbefristete Beschäftigung im öffentlichen Dienst in Vollzeit. Eine Aufteilung auf Teilzeitbeschäftigte ist möglich.
- Entgelt nach Entgeltgruppe 9b TVöD
- die Möglichkeit zur regelmäßigen Teilnahme an internen oder externen Fortbildungen
- alle Zusatzleistungen des öffentlichen Dienstes, zum Beispiel leistungsorientierte Bezahlung, zusätzliche tarifliche und darüber hinaus noch betriebliche Altersversorgung, Jahressonderzahlung
- ein betriebliches Gesundheitsmanagement
- ein familienfreundlicher Arbeitgeber mit verschiedensten Angeboten, zum Bei-spiel flexible Arbeitszeiten, Kindernotfallbetreuung und die Möglichkeit zur alternierenden Telearbeit
- corporate benefits: Firmenrabatte und Sonderkonditionen bei verschiedenen namhaften Marken
- Zuschuss zum Fahrrad / Jobticket
IHRE AUFGABEN
- Aufrechterhaltung des digitalen Schul- bzw. Lehrbetriebs in dem jeweiligen Schulstandort
- Analyse, Planung, Konzeption und Durchführung von IT-Projekten (Neuanschaffung, Migrationen, Umbau und Systemveränderungen) und Prozessoptimierungen
- Administration und Ausbau der lokalen Server und Netzwerkinfrastruktur
- Anwenderadministration schulübergreifender bereitgestellter Dienste (MDM, ASM, WAN, Monitoring)
- Administration von Fachanwendungen
- Geräteadministration Mobile Devices
- Administration TK-Anlage inklusive Endgeräte
- Beratung der Schulen und Mitwirkung bei der Beschaffung/Vergabe von Aufträgen
- Konzeptentwicklungen mit den Schulen zur Weiterentwicklung der Einsatzmöglichkeiten digitaler Medien im pädagogischen Lehrbetrieb
- Störungsannahme und –beseitigung
- Anwenderbetreuung und –schulungen
Werden Sie Teil eines IT-Teams für die Schulen in der Trägerschaft des Kreises Plön mit 4 Fachinformatikern und 2 Administratoren.
IHR PROFIL
- abgeschlossene Ausbildung zur Fachinformatikerin oder zum Fachinformatiker oder eine gleichwertige Qualifikation
- Führerschein der Klasse 3 beziehungsweise B
Von Vorteil sind:
- einschlägige Berufserfahrung
- Teamgeist
- strukturiertes Arbeiten
- gute Selbstorganisation
- hohe Zuverlässigkeit
- freundlicher, zugewandter und professioneller Umgang sowie überzeugendes Auftreten
Dem Kreis Plön ist es ein wichtiges Anliegen, sich interkulturell zu öffnen. Deshalb begrüßen wir ausdrücklich Bewerbungen von Menschen mit Migrationshintergrund.
Die zu besetzende Stelle ist gleichermaßen für alle Geschlechter geeignet. Beim Kreis Plön besteht ein Frauenförderplan.
Es sind bei dieser Tätigkeit Arbeiten in engen Räumen durchzuführen (zum Bei-spiel im Serverraum), Lasten bis zu 20 kg zu tragen (PC, Beamer etc.) und es sind gegebenenfalls auch Leitern zu besteigen (Kontrolle Beamer an der Decke von Klassenräumen).
Die Räumlichkeiten der Schule sind nicht barrierefrei.
Schwerbehinderte und ihnen gleichgestellte Bewerbende werden bei gleicher Eignung besonders berücksichtigt.
KONTAKT
Für fachbezogene Fragen steht Ihnen der Leiter des Amtes für Schule und Kultur, Herr Kohnke, unter der Telefonnummer 04522/743-208 gerne zur Verfügung. Bei Fragen zum Ausschreibungsverfahren wenden Sie sich bitte unter der Telefon-nummer 04522/743-257 an Frau Schneider-Koopmann aus der Personalabteilung.
Wir freuen uns auf Ihre aussagekräftige Bewerbung, die Sie uns bitte vorzugs-weise online bis zum 04.05.2025 über unser Bewerbungsportal zukommen lassen. Sie finden das Bewerbungsportal unter www.kreis-ploen.de auf der Seite „Stellenangebote“.
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir Bewerbungsunterlagen, die auf dem Postweg bei uns eingehen, nach Abschluss des Verfahrens nicht zurücksenden.