industriebegleitendes duales Studium der Informatik
Das Landespolizei Schleswig-Holstein in Kiel stellt zum 1. August 2025
bis zu 5 Nachwuchskräfte (m/w/d)
für ein siebensemestriges industriebegleitendes duales Studium der Informatik,
in Vollzeit mit 38,7 Wochenstunden, in Kooperation mit der FH Kiel ein.
Über uns Das Landespolizeiamt und das Landeskriminalamt Schleswig-Holstein (LKA SH) sind zugeordnetes Ämter des Ministeriums für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport. Weiterhin gehören die Polizeidirektionen Kiel, Flensburg, Pinneberg, Itzehoe, Lübeck, Segeberg, Ratzeburg und Neumünster zur Landespolizei Schleswig-Holstein. Die Aufgabengebiete in den Bereichen der Ermittlungen und der Einsatz- und Ermittlungsunterstützung bilden ein breites Spektrum ab und sind sehr vielseitig.
Mathe und Informatik sind Ihre Lieblingsfächer? Sie interessiert der Polizeiberuf?
Die Mischung macht’s - gehen Sie mit uns im Netz auf Streife, ermitteln Sie in der virtuellen Welt und werden Sie Bestandteil eines Ermittlungsteams oder unterstützen Sie uns im IT-Management sowie Projekten der künstlichen Intelligenz! In Kooperation mit der FH Kiel bieten wir ein duales Studium „Informatik“ bei der Landespolizei Schleswig-Holstein an.
In einem 7-semestrigen Bachelor-Studiengang entwickeln und programmieren Sie eigene Anwendungen und passen diese an IT-Systeme und die dazugehörige IT-Architektur an.
Neben dem theoretischen Studium an der Fachhochschule Kiel bringen Sie ihre dort erworbenen Kenntnisse in den Praxisphasen bei der Landespolizei Schleswig-Holstein ein.
Gehen Sie virtuell auf Streife und digitale Spurensuche, unterstützen Sie die Ermittler*innen bei der Aufklärung von Straftaten im Netz. Unterstützen Sie die Spezialeinheiten durch den Einsatz von IT und tragen Sie durch Ihr technisches Knowhow dazu bei, dass Straftäter in der analogen Welt festgenommen werden können.
Das Studium schließt nach dreieinhalb Jahren mit dem international anerkannten Bachelor of Science (B. Sc.) in Informatik ab. Nach Abschluss des Studiums werden Sie fester Bestandteil des Teams und können Ihre in den Praxisphasen erworbenen Kenntnisse in verschiedenen Bereichen bei der Landespolizei Schleswig-Holstein vertiefen. Dabei ergeben sich viele Möglichkeiten, u. a. in den Bereichen Cybercrime, Staatsschutz, Digitale Spuren, IT-Forensik, künstliche Intelligenz, Spezialeinheiten, IT-Sicherheitsmanagement oder Regionalleitstellen.
Das bringen Sie mit
Voraussetzungen für die ausgeschriebene Stelle sind:
- Abitur oder studierfähige Fachhochschulreife oder nachgewiesenes Vorstudium mit IT-Bezug (maximal 2 Semester zum Einstellungszeitpunkt)
- Mind. befriedigende Noten in Mathematik und naturwissenschaftlichen Fächern
Weiterhin erforderlich:
- Bereitschaft zur vertraglichen Verpflichtung zu einer mindestens 5-jährigen Tätigkeit bei der Landespolizei nach Abschluss des dualen Studiums
- Bereitschaft zur Überprüfung nach dem Sicherheitsüberprüfungsgesetz (SÜG)
- Vorliegen der Fahrerlaubnis der Klasse B bis zum Ende des Studiums
Zudem wäre wünschenswert:
- Fähigkeit zum logischen und analytischen Denken
- Fähigkeit, Sachverhalte schriftlich und mündlich nachvollziehbar darzustellen
- Verantwortungsbewusstsein
- soziale Kompetenz und Teamfähigkeit
Wir bieten Ihnen
Die Tätigkeit während des dualen Studiums wird bei Vorliegen der tariflichen und persönlichen Voraussetzungen mit monatlich 1.550€ brutto vergütet.
Darüber hinaus bieten wir:
- die Erstattung der Einschreibegebühr und Übernahme der Gebühr für die Forschungs- und Entwicklungsabteilung der FH Kiel
- bei sehr guten Leistungen ab dem 3. Semester die Erstattung Ihrer Semesterbeiträge und bei guten Leistungen die Hälfte der Beiträge
- nach erfolgreichem Abschluss des dualen Studiums eine Übernahme in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis mind. mit Tätigkeiten der Entgeltgruppe 11 TV-L
- ein vielfältiges und gemeinwohlorientiertes Aufgabenspektrum
- ein kollegiales Arbeitsklima
- ein vielseitiges Angebot in- und externer Fortbildungen
- ergänzende Altersvorsorge für Tarifbeschäftigte (VBL)
- eine gute Vereinbarkeit von Familie und Beruf durch die Möglichkeit flexibel zu arbeiten
- 30 Tage Urlaub im Jahr
- eine gute Anbindung an den ÖPNV
Wir freuen uns auf Sie!
Das Land Schleswig-Holstein setzt sich für die Beschäftigung von Menschen mit Behinderung ein und prüft, ob freie Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Menschen, insbesondere mit bei der Agentur für Arbeit arbeitslos oder arbeitssuchend gemeldeten schwerbehinderten Menschen, besetzt werden können. Personen mit einer Schwerbehinderung und ihnen Gleichgestellte werden bei gleichwertiger Eignung bevorzugt berücksichtigt.
Wir möchten die Vielfalt der Biographien und Kompetenzen in der Landesverwaltung fördern. Deshalb begrüßen wir Bewerbungen, unabhängig von Nationalität, ethnischer und sozialer Herkunft, Religion und Weltanschauung, Alter sowie sexueller Identität.
Ausdrücklich begrüßen wir es, wenn sich Menschen mit Migrationshintergrund bei uns bewerben, gleiches gilt für Menschen mit Kenntnissen in niederdeutscher, friesischer oder dänischer Sprache.
Wir streben in allen Beschäftigtengruppen eine chancengleiche Beteiligung von Frauen an. Daher werden Frauen im Falle einer Unterrepräsentation bei gleichwertiger Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung vorrangig berücksichtigt.
Eine Beschäftigung in Teilzeit ist während des dualen Studiums leider nicht möglich.
Bestandteil des Auswahlverfahrens (im Vorwege) sind ein Mathematik- und Logiktest an der FH Kiel.
Jetzt bewerben!
Ihre aussagekräftige Bewerbung mit den üblichen Unterlagen (mindestens Lebenslauf und
Schulzeugnisse, ggf. Ausbildungszeugnisse) richten Sie bitte bis zum
21. Februar 2025
an das Landespolizeiamt Schleswig-Holstein, Sachgebiet 314, LPA 3142, Mühlenweg 166,
24116 Kiel gerne in elektronischer Form an Frau Frank unter
kiel.lpa3142@polizei.landsh.de.
Bei Bewerbungen in Papierform bitten wir um Übersendung von Kopien, da die Bewerbungsunterlagen nicht zurückgesandt werden.
Auf die Vorlage von Lichtbildern/Bewerbungsfotos verzichten wir ausdrücklich und bitten daher, hiervon abzusehen.
Ihre personenbezogenen Daten werden zur Durchführung des Bewerbungsverfahrens auf der Grundlage des § 85 Absatz 1 des Landesbeamtengesetzes und § 15 Absatz 1 des Landesdatenschutzgesetzes verarbeitet. Weitere Informationen können Sie unseren Datenschutzbestimmungen entnehmen.
Für tarifrechtliche Fragen sowie Fragen zum Verfahren steht Ihnen die Personalsachbearbeiterin Frau Claudia Frank unter der E-Mail-Adresse claudia.frank@polizei.landsh.de und/oder unter der Telefonnummer 0431-160-63142, gern zur Verfügung.
Bei fachlichen Fragen zum Anforderungsprofil und den damit verbundenen Aufgaben wenden Sie sich bitte an Frau Kerstin Arnoldi (kerstin.arnoldi@polizei.landsh.de oder Telefon 0431/160-40200),Herrn Sebastian Freier (sebastian.freier@polizei.landsh.de oder Telefon 0431/160-41130) oder Frau Alina Sakowski (alina.sakowski@polizei.landsh.de oder Telefon 0431/160-41115)
Dies ist eine auf dritten Jobbörsen gefundene Stellenanzeige. Wir bieten hierfür keinen Support, können diese aber jederzeit offline stellen. Für weitere Informationen: Datenschutzhinweise | Anzeige melden.