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Gerichts- und Bewährungshelferin bzw. Gerichts- und Bewährungshelfer (w/m/d)

Das Landesamt für ambulante Straffälligenarbeit Mecklenburg-Vorpommern (LaStar) ist eine obere Landesbehörde im Geschäftsbereich des Ministeriums für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz M-V. Im LaStar M-V sind die Sozialen Dienste der Justiz, die zentrale Führungsaufsichtsstelle und die Forensische Ambulanz in einer Behörde organisiert. Die Sozialen Dienste der Justiz sind in den vier regionalen Geschäftsbereichen Rostock, Schwerin, Stralsund und Neubrandenburg präsent. Sie nehmen die Aufgaben der Gerichts- und Bewährungshilfe sowie der Führungsaufsicht wahr.
Im Landesamt für ambulante Straffälligenarbeit Mecklenburg-Vorpommern, Abteilung Soziale Dienste der Justiz sind im Geschäftsbereich Schwerin ab sofort zwei Stellen einer/ eines hauptamtlichen Gerichts- und Bewährungshelferin bzw. Gerichts- und Bewährungshelfers (m/ w/ d) am Dienstort Schwerin unbefristet in Vollzeit zu besetzen.

Ihre Aufgaben

Hilfe und Unterstützung bei der sozialen Integration von Straffälligen,
Unterstützung bei der Realisierung und Überwachung der vom Gericht angeordneten Auflagen und Weisungen,
Gestaltung der Gerichts- und Bewährungshilfeprozesse unter dem Gesichtspunkt einer sozialpädagogischen Maßnahmenplanung und -realisierung,
Erstellen von Berichten und Stellungnahmen,
Erschließung der Beratungs-, Therapie- und anderen Unterstützungsangeboten für Straffällige,
Kooperation mit justizinternen und externen Partnern und Auftraggebern,
Mitwirkung bei der Ausgestaltung des integralen Konzepts zwischen Justizvollzug und Bewährungshilfe.

Ihr Profil

Sie verfügen über ein abgeschlossenes Studium in der Fachrichtung Soziale Arbeit oder Sozialpädagogik bzw. einen anerkannten gleichwertigen Abschluss. Außerdem besitzen Sie die staatliche Anerkennung als Sozialarbeiterin/ Sozialarbeiter bzw. Sozialpädagogin/ Sozialpädagoge.
Es werden Deutschkenntnisse entsprechend dem C1-Sprachniveau des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GER) vorausgesetzt. Diese Voraussetzung wird bei Muttersprachlerinnen bzw. Muttersprachlern als erfüllt angesehen. Andere Bewerbende bringen bitte ein entsprechendes Zertifikat bei.
Wünschenswert sind berufliche Erfahrungen in der Arbeit mit Delinquenten, Kenntnisse im Jugend- und Sozialhilferecht, Kenntnisse in der Sozialen Einzelfallhilfe und Gruppenarbeit sowie Kooperations- und Teamfähigkeit.
Sie verfügen über die Fähigkeit, sich auf wechselnde Anforderungen und Arbeitsfelder einzustellen und über die Bereitschaft, auch in Justizvollzugsanstalten tätig zu werden. Zudem erklären Sie sich bereit, Ihr privates Kraftfahrzeug für dienstliche Zwecke im Rahmen der Außentätigkeit zur Verfügung zu stellen.

Das bieten wir Ihnen

eine interessante und abwechslungsreiche Tätigkeit,
Unterstützung bei Ihrer fachbezogenen Weiterbildung,
30 Tage Erholungsurlaub,
Dienstsportanerkennung,
Vereinbarkeit von Familie und Beruf durch flexible Arbeitszeiten,
die Möglichkeit des ortsunabhängigen Arbeitens,
die Möglichkeit zur Verbeamtung, sofern die rechtlichen Voraussetzungen vorliegen.
Hinweise zum Bewerbungs- und Auswahlverfahren
Die Stelle ist teilzeitfähig.
Wir schätzen Vielfalt in der Landesverwaltung Mecklenburg-Vorpommern und begrüßen daher alle Bewerbungen - unabhängig von Alter, Herkunft, Geschlecht, sexueller Identität, Behinderung oder Weltanschauung.
Schwerbehinderte Bewerberinnen und Bewerber und ihnen Gleichgestellte berücksichtigen wir bei gleicher Eignung bevorzugt. Wir empfehlen Ihnen daher, auf eine Schwerbehinderung bzw. Gleichstellung bereits im Anschreiben hinzuweisen.
Mit der Bewerbung verbundene Kosten können wir leider nicht erstatten.
Die Besoldung erfolgt bis zur Besoldungsgruppe A 10 LBesG M-V. Eine Beförderung ist mit der Stellenbesetzung nicht verbunden.
Die tarifrechtliche Vergütung erfolgt in der Entgeltgruppe S 15 TV-L.
Bewerberinnen und Bewerber sind aufgefordert, den Bewerbungsunterlagen neben geeigneten Nachweisen zu Abschlüssen, Qualifikationen und Kompetenzen ein aktuelles sowie ggf. weitere vorhandene Arbeitszeugnisse bzw. dienstliche Beurteilungen beizufügen. Sollten entsprechende Arbeitszeugnisse bzw. Beurteilungen nicht vorliegen, wird darum gebeten, deren Erstellung kurzfristig zu veranlassen und sie zeitnah nachzureichen.
Bei ausländischen Bildungsabschlüssen sind entsprechende Nachweise über die Gleichwertigkeit mit einem deutschen Abschluss in Form einer Zeugnisbewertung der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB) beizufügen.
Bewerberinnen und Bewerber aus dem öffentlichen Dienst werden gebeten, Ihr Einverständnis zur Einsichtnahme in die Personalakte - auch durch den Personalrat des Landesamtes für ambulante Straffälligenarbeit - einzureichen.
Es wird bereits jetzt darauf hingewiesen, dass bei einer beabsichtigten Einstellung ein Auszug aus dem Bundeszentralregister angefordert wird. Darüber hinaus ergeht der Hinweis, dass vor einer Verbeamtung außerdem eine Zuverlässigkeitsprüfung nach § 12a des Landesbeamtengesetzes M-V durchgeführt wird.
Bewerbungen sind bis zum 29.09.2024 einzureichen beim

Landesamt für ambulante Straffälligenarbeit

Mecklenburg-Vorpommern

Fachbereichsleiterin Personal, Organisation und Service

Frau Moddelmog

Dierkower Damm 29

18146 Rostock

oder

per E-Mail an: personal@lastar.mv-justiz.de

Betreff: Stellenausschreibung Az. 23 b E - 145.

Bewerbungskosten können durch das Land Mecklenburg-Vorpommern nicht erstattet werden.
Das Auswahlverfahren wird im Landesamt für ambulante Straffälligenarbeit M-V, Dierkower Damm 29, 18146 Rostock stattfinden.
Datenschutzhinweise
Ihre Daten aus den Bewerbungsunterlagen werden ausschließlich für den Zweck des Bewerbungsverfahrens verarbeitet. Weitere Informationen finden Sie in unseren Datenschutzbestimmungen: https://karriere-in-mv.de/datenschutz-lastar.

Dies ist eine auf dritten Jobbörsen gefundene Stellenanzeige. Wir bieten hierfür keinen Support, können diese aber jederzeit offline stellen. Für weitere Informationen: Datenschutzhinweise | Anzeige melden.

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Veröffentlicht am 17.09.2024

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