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Freiwilliges Soziales Jahr ableisten

Freiwilliges Soziales Jahr ableisten

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Volltext

Für alle, die sich nicht sofort in das Berufsleben oder Studium stürzen wollen, gibt es das Freiwillige Soziale Jahr (FSJ).
Im Freiwilligendienst leisten Sie praktische Hilfstätigkeiten im persönlichen und direkten Kontakt mit Menschen. Ihre Praxiserfahrungen werden in Weiterqualifizierungen und Seminaren erweitert.
Ein solcher Freiwilligendienst dauert meist 12 Monate und kann auf maximal 18 Monate und in Ausnahmefällen auf 24 Monate verlängert werden.
Sie erhalten ein monatliches Taschengeld sowie freie Verpflegung oder Kostenausgleich und gegebenenfalls freie Unterkunft. Die Beiträge zur Sozialversicherung (Kranken-, Renten-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung) werden zu 100 Prozent von den Trägern übernommen. Das Kindergeld erhalten Sie weiterhin, wenn Sie unter 25 Jahre alt sind.

Verfahrensablauf

Bevor Sie ein FSJ beginnen, müssen Sie sich überlegen, in welchem Bereich Sie sich engagieren möchten.

  • Bewerben Sie sich rechtzeitig bei einem Träger. Viele FSJ-Träger bieten dafür ein Online-Formular an. Bei einigen Trägern müssen Sie eine schriftliche Bewerbung einreichen.
  • Der Träger wird Sie gegebenenfalls zu einem Bewerbungsgespräch einladen.
  • Wenn Ihre Bewerbung erfolgreich war, unterschreiben Sie einen Vertrag. Darin sind Ihr Einsatzort und der Zeitraum des FSJ festgelegt.

Voraussetzungen

  • Sie sind zwischen 16 und 26 Jahre alt
  • der FSJ Zeitraum wird vor Ihrem 27. Geburtstag beendet
  • Sie haben die Schulpflicht erfüllt (je nach Bundesland nach der 9. oder 10. Klasse)
  • Sie leisten das FSJ mindestens 6 Monate

Erforderliche Unterlagen

  • Bewerbungsunterlagen (Anschreiben, Lebenslauf)

Kosten

Es fallen für Sie keine Kosten an.

Frist

Die Bewerbungsfristen variieren von Träger zu Träger.

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitungsdauer variiert je nach Träger und Einrichtung.

Rechtsgrundlage(n)

  • § 3 Jugendfreiwilligendienstegesetz (JFDG)
  • § 9 Jugendfreiwilligendienstegesetz (JFDG)

Rechtsbehelf

Es gibt keine Rechtsbehelfe.

Formulare

- Formulare: teilweise
- Onlineverfahren möglich: teilweise
- Schriftform erforderlich: ja
- Persönliches Erscheinen nötig: ja

Hinweise (Besonderheiten)

Neben dem FSJ gibt es den Bundesfreiwilligendienst (BFD). Hier ist keine Altersgrenze festgelegt. Mit dem FSJ verwandt sind auch das Freiwillige Ökologische Jahr (FÖJ), das Freiwillige Jahr Kultur (FSJ Kultur) und das Freiwillige Jahr im politischen Leben/ in der Demokratie, im Sport oder im Ausland

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben am: 11.08.2021
Fachlich freigegeben durch:
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend

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