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Fachbereichsleitung für „Futtermittel-, Handelsklassen- und Geoschutzüberwachung" (m/w/d)

Öffentliche Stellenausschreibung

Für Beschäftigte des Landes Schleswig-Holstein und externe Bewerberinnen und Bewerber

Im Geschäftsbereich des Ministeriums für Landwirtschaft, ländliche Räume, Europa und Verbraucherschutz des Landes Schleswig-Holstein (MLLEV) ist beim Landeslabor Schleswig-Holstein (LSH) in Neumünster zum nächstmöglichen Zeitpunkt die Stelle als
Fachbereichsleitung
für den Fachbereich 32 „Futtermittel-, Handelsklassen- und Geoschutzüberwachung“ (m/w/d)
auf Dauer in Vollzeit zu besetzen.

Über uns

Zu den wesentlichen Aufgabenbereichen des Landeslabors Schleswig-Holstein gehören Untersuchungen und Begutachtungen zur amtlichen Überwachung von Lebensmitteln und Bedarfsgegenständen, Fleischhygiene- und Geflügelfleischhygieneuntersuchungen, Labordiagnostiken (z. B. zur Tierseuchenbekämpfung), Boden- und Umweltuntersuchungen sowie die Tierarzneimittel-, Futtermittel- sowie Handelsklassenüberwachung. Der Sitz des Landeslabors ist Neumünster.
Das ausgeschriebene Aufgabengebiet ist organisatorisch dem Fachbereich 32 „Futtermittel-, Handelsklassen- und Geoschutzüberwachung“ im Geschäftsbereich 3 „Behördliche Überwachung“ zugeordnet.

Ihre Aufgaben

  • Leitung des Fachbereiches „Futtermittel-, Handelsklassen- und Geoschutzüberwachung“ mit derzeit 13 Mitarbeitenden
  • Beurteilung der Futtermittelsicherheit und der Verkehrsfähigkeit von Futtermitteln
  • Sicherstellung der rechtmäßigen, zeit-, sach- und formgerechten Aufgabenerledigung des Fachbereiches einschließlich der strategischen und inhaltlichen Ausgestaltung sowie die Durchführung und Wirksamkeitsprüfung von Vor-Ort-Kontrollen

Das bringen Sie mit

Voraussetzungen für die ausgeschriebene Stelle sind:

  • Approbation als Tierärztin/Tierarzt mit vertieften futtermittelrechtlichen und/oder lebensmittelrechtlichen Kenntnissen oder ein agrarwissenschaftliches Hochschulstudium (Master, Magister)
  • Kenntnisse oder Berufserfahrungen in der Beurteilung der Futtermittel- und/oder Lebensmittel-Sicherheit und -Verkehrsfähigkeit
  • Erfahrungen bei der Erstellung von Gutachten und rechtlichen Bewertungen
  • Bereitschaft, sich fundierte Kenntnisse über die einschlägigen Rechtsnormen des Fachbereiches anzueignen
  • Nachweis der Sachkunde „amtliche Futtermittelkontrolle“ oder die Bereitschaft an dem entsprechenden Sachkundelehrgang „amtliche Futtermittelkontrolle“ teilzunehmen (Beginn September 2025)
  • Sicherer Umgang mit der Standard-Software MS Office oder vergleichbaren Open-Source Produkten
  • Deutschkenntnisse entsprechend dem Sprachniveau C2
  • Fahrerlaubnis Klasse B

Zudem wäre wünschenswert:

  • Kenntnisse über die Beeinflussung der Gesundheit von Mensch oder Tier bzw. von Lebensmitteln tierischen Ursprungs durch Futtermittel
  • Hohe persönliche Belastbarkeit, ausgeprägte Kommunikations-, Kooperations- und Teamfähigkeit
  • Außerordentliches Verhandlungsgeschick und Durchsetzungsvermögen
  • Eigeninitiative, besonderes Verantwortungsbewusstsein, ausgeprägte Arbeitssorgfalt und ein gutes Urteilsvermögen
  • Führungserfahrungen, vorzugsweise im öffentlichen Dienst

Wir bieten Ihnen

Bei Vorliegen der beamtenrechtlichen und stellenmäßigen Voraussetzungen kann eine Besoldung bis zur Besoldungsgruppe A 14 SHBesO erreicht werden. Bei einer Tätigkeit im Beschäftigtenverhältnis ist bei Vorliegen der tariflichen und persönlichen Voraussetzungen eine Eingruppierung bis zur Entgeltgruppe 14 TV-L möglich. Darüber hinaus wird eine Zulage in Höhe von 10% der Stufe 2 der Entgeltgruppe 14 nach § 16 Abs. 5 TV-L gewährt.
Darüber hinaus bieten wir:

  • eine selbstständige, interessante und vielseitige Tätigkeit als Mitglied eines erfahrenen Teams in einem modernen Zentrum für Dienstleistungen aus den Bereichen des Verbraucher- und Umweltschutzes ein vielfältiges und gemeinwohlorientiertes Aufgabenspektrum
  • ein vielseitiges Angebot in- und externer Fortbildungen
  • individuelle Personalentwicklung
  • ergänzende Altersvorsorge für Tarifbeschäftigte (VBL)
  • eine gute Vereinbarkeit von Familie und Beruf durch die Möglichkeit mobil und flexibel zu arbeiten
  • 30 Tage Urlaub im Jahr
  • ein vielseitiges betriebliches Gesundheitsmanagement
  • eine gute Anbindung an den ÖPNV

Wir freuen uns auf Sie!

Die Landesregierung setzt sich für die Beschäftigung von Menschen mit Behinderung ein und prüft, ob freie Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Menschen, insbesondere mit bei der Agentur für Arbeit arbeitslos oder arbeitssuchend gemeldeten schwerbehinderten Menschen, besetzt werden können. Personen mit einer Schwerbehinderung und ihnen Gleichgestellte werden bei gleichwertiger Eignung bevorzugt berücksichtigt.
Wir möchten die Vielfalt der Biographien und Kompetenzen in der Landesverwaltung fördern. Deshalb begrüßen wir Bewerbungen, unabhängig von Nationalität, ethnischer und sozialer Herkunft, Religion und Weltanschauung, Alter sowie sexueller Identität.
Ausdrücklich begrüßen wir es, wenn sich Menschen mit Migrationshintergrund bei uns bewerben, gleiches gilt für Menschen mit Kenntnissen in niederdeutscher, friesischer oder dänischer Sprache.
Wir streben in allen Beschäftigtengruppen eine chancengleiche Beteiligung von Frauen an. Daher werden Frauen im Falle einer Unterrepräsentation bei gleichwertiger Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung vorrangig berücksichtigt.
Die Vereinbarkeit von Beruf und Familie sowie die Förderung der Teilzeitbeschäftigung liegen im besonderen Interesse der Landesregierung. Deshalb werden an Teilzeit interessierte Bewerberinnen und Bewerber besonders angesprochen.

Jetzt bewerben!

Ihre aussagekräftige Bewerbung mit den üblichen Unterlagen (mindestens Lebenslauf, Schul-, Ausbildungs-, Arbeitszeugnisse), bei Bewerbungen aus der öffentlichen Verwaltung mit einer aktuellen Beurteilung und ggf. einer Einverständniserklärung zur Einsichtnahme in die Personalakte, richten Sie bitte bis zum
26.01.2025
unter dem Kennwort LSH 32 an das Landeslabor Schleswig-Holstein, Max-Eyth-Str.5, 24537 Neumünster, gerne in elektronischer Form an folgende E-Mail-Adresse: bewerbung@lsh.landsh.de
Bei Bewerbungen in Papierform bitten wir um Übersendung von Kopien, da die Bewerbungsunterlagen nicht zurückgesandt werden.
Auf die Vorlage von Lichtbildern/Bewerbungsfotos verzichten wir ausdrücklich und bitten daher, hiervon abzusehen.
Ihre personenbezogenen Daten werden zur Durchführung des Bewerbungsverfahrens auf der Grundlage des § 85 Absatz 1 des Landesbeamtengesetzes und § 15 Absatz 1 des Landesdatenschutzgesetzes verarbeitet. Weitere Informationen können Sie unseren Datenschutzbestimmungen entnehmen.
Für beamten- oder tarifrechtliche Fragen sowie Fragen zum Verfahren steht Ihnen Frau Schmidt (Tel. 04321-904/503 oder Theresa.Schmidt@lsh.landsh.de), gern zur Verfügung. Bei fachlichen Fragen zum Anforderungsprofil und den damit verbundenen Aufgaben wenden Sie sich bitte an die Geschäftsbereichsleitung Herrn Dr. Lubenow (Tel. 04321-904/620 oder Elmar.Lubenow@lsh.landsh.de).

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Veröffentlicht am 29.11.2024

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