eine hauptamtliche Bürgermeistein oder einen hauptamtlichen Bürgermeister (m/w/d)
Bei der Stadt Barmstedt ist zum 21.08.2025 das Amt für
eine hauptamtliche Bürgermeistein oder einen hauptamtlichen Bürgermeister (m/w/d)
neu zu besetzen.
Barmstedt hat knapp 11.000 Einwohnerinnen und Einwohner. Die Stadt bildet mit dem Amt Hörnerkirchen eine Verwaltungsgemeinschaft und ist damit für rund 14.700 Einwohner/innen zuständig.
Die Stadt bietet mit ihren vielfältigen Einrichtungen einen hohen Wohn- und Freizeitwert. In der Stadt sind zwei Grundschulen, eine Gemeinschaftsschule und ein Gymnasium vorhanden. Weitere Informationen zur Stadt finden sie unter https://www.vg-barmstedt-hoernerkirchen.de..
Die Bürgermeisterin oder der Bürgermeister wird von den Bürgerinnen und Bürgern der Stadt in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl und nach den Grundsätzen der Mehrheitswahl gewählt.
Wahltag ist der 11.05.2025. Eine mögliche Stichwahl ist für den 25.05.2025 vorgesehen.
Die Amtszeit beläuft sich auf 6 Jahre, während dieser der gewählte Bewerber oder die gewählte Bewerberin zur Beamtin oder zum Beamten auf Zeit ernannt wird. Die Besoldung richtet sich nach der Kommunalbesoldungsverordnung Schleswig-Holstein (derzeit Besoldungsgruppe B2).
Ihre Aufgaben
Der Bürgermeister oder die Bürgermeisterin leitet die Verwaltung in eigener Zuständigkeit nach den Zielen und Grundsätzen der Stadtvertretung und im Rahmen der von ihr bereitgestellten Mittel. Sie oder er ist für die sachliche und wirtschaftliche Erledigung der Aufgaben, die Organisation und den Geschäftsgang der Verwaltung sowie für die Geschäfte der laufenden Verwaltung verantwortlich.
Ihr Profil
Gesucht wird eine zielstrebige, engagierte und verantwortungsbewusste Persönlichkeit mit mehrjähriger Erfahrung in Führungs- und Leitungspositionen in der öffentlichen Verwaltung oder der Privatwirtschaft sowie im kommunalpolitischen Handeln. Bewerberinnen und Bewerber sollten mit den Methoden moderner Personalführung und modernen Leitbildern der Verwaltung vertraut und in der Lage sein, die Verwaltung effiziert, bürgernah und leistungsorientiert zu führen.
Erwartet wird die Bereitschaft zur vertrauensvollen Zusammenarbeit mit der kommunalen Selbstverwaltung und die Fähigkeit, die Entwicklung der Stadt nachhaltig zu fördern.
Wählbar zur Bürgermeisterin/ zum Bürgermeister ist gemäß § 57 Abs. 3 GO, wer
1. die Wählbarkeit zum Deutschen Bundestag besitzt;wählbar ist auch, wer die Staatsangehörigkeit eines übrigen Mitgliedstaates der Europäischen Union besitzt,
2. am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet hat.
Wahlvorschläge können einreichen:
1. In der Stadtvertretung der Stadt Barmstedt vertretene politische Parteien und Wählergruppen;mehrere politische Parteien und Wählergruppen können gemeinsam einen Wahlvorschlag (gemeinsamer Wahlvorschlag) einreichen,
2. Jede Bewerberin und jeder Bewerber für sich selbst;für eine Bewerbung unabhängig von Vorschlägen der in der Stadtvertretung vertretene politische Parteien oder Wählergruppen sind mindestens 115 Unterstützungsunterschriften von Wahlberechtigten beizubringen. Die Stadtvertretung setzt sich aus 23 Mitgliedern zusammen (7 CDU, 3 Bündnis 90/Die Grünen, 3 SPD, 4 BALL, 6 FWB).
Wir bieten
- Betriebliches Gesundheitsmanagement (Sportförderung, bewegte Pause, Team- und Gesundheitstage)
- Fahrtkostenzuschüsse für die Nutzung des ÖPNV, Fahrradzuschuss bis zu 66% des Kaufpreises
- Naherholungsgebiet Rantzauer See mit Schlossinsel (weitere Informationen: www.barmstedt--und-umland.de)
- hübsche Kleinstadt mit diversen Einkaufsmöglichkeiten und gastronomischen Angeboten
Haben wir Ihr Interesse geweckt?
Spätester Termin für die Einreichung eines Wahlvorschlages ist der 17.03.2025, 18:00 Uhr. (Ausschlussfrist). DIe Unterlagen sind zu richten an den Gemeindewahlleiter Herrn Jan-Hendrik Grüntz.
In diesem Zusammenhang wird auf die amtliche Bekanntmachung des Gemeindewahlleiters der Stadt Barmstedt über die Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen und zu den weiteren formellen und materiellen Erfordernissen verwiesen. Der Text der Wahlbekanntmachung kann auch über das Internet unter https://www.vg-barmstedt-hoernerkirchen.de abgerufen werden.
Abdrucke der Bekanntmachung, Formblätter für das Wahlvorschlagsverfahren sowie weitergehende Informationen erhalten Sie auf Wunsch beim Gemeindewahlleiter Herrn Jan-Hendrik Grüntz, E-Mail: J.Gruentz@Stadt-Barmstedt.de, Telefon 04123 / 681-160.
Wer einer oder mehreren politischen Parteien oder Wählergruppen Einsicht in die Bewerbungsunterlagen geben und damit einen Vorschlag durch diese ermöglichen möchte, sollte die Bewerbung bis zum 28.02.2025 bei den u.a. Ansprechpartnern einreichen (keine Ausschlussfrist).
Interessierte können sich mit den vorschlagsberechtigten politischen Parteien und Wählergruppen in Verbindung setzen. Ansprechpartner sind:
CDU = Herr Hauke Johannsen, Nappenhorn 12, 25355 Barmstedt
Mail: h.johannsen@barmstedt.de
SPD = Herr Jürgen Busse, Buchentwiete 13 b, 25355 Barmstedt
Mail: j.busse@barmstedt.de
FWB = Herr Christian Kahns, Meisenweg 3, 25355 Barmstedt
Mail: c.kahns@barmstedt.de
BALL = Herr Henrik Pünner Bornkamp 21, 25355 Barmstedt
Mail: h.puenner@barmstedt.de
Bündnis 90/Die Grünen = Herr Yann Eggert, 25355 Barmstedt
Mail: y.eggert@barmstedt.de
Es wird davon ausgegangen, dass Sie mit der Weitergabe Ihrer Bewerbungsunterlagen an die in der Stadtvertretung der Stadt Barmstedt vertretenen Parteien und Wählergruppen einverstanden sind. Sollten Sie dies nicht wünschen, bitten wir um eine entsprechende Erklärung in Ihrer Bewerbung.
Kosten, die im Zusammenhang mit Ihrer Bewerbung stehen, werden nicht erstattet.
Stadt Barmstedt
Herr Grüntz - Gemeindewahlleiter
Am Markt 1
25355 Barmstedt
Telefon: 04123 681-01
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