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eine Fortbildung zur/zum Lebensmittelkontrolleur/in (m/w/d)

Wir bieten zum 01.12.2024 in der Abteilung Lebensmittelüberwachung des Fachdienst Veterinärwesen folgende Weiterqualifikation an:

eine Fortbildung zur/zum Lebensmittelkontrolleur/in (m/w/d)

Das Tätigkeitsfeld:

Lebensmittelkontrolleure und- Kontrolleurinnen überprüfen vornehmlich die rechtlich vorgegebenen Hygiene- und die Qualitätsstandards in den unterschiedlich lebensmittelproduzierenden und herstellenden Betrieben im gesamten Kreisgebiet. Zu diesen Betrieben gehören unter anderem Bäckereien, Fleischereien und Lebensmitteleinzelhändler, alle Bereiche der Gastronomie bis hin zu Einrichtungen zur Gemeinschaftsverpflegung, aber auch Lagerhäuser für den Internetvertrieb oder Betriebe, die Nahrungsergänzungsmittel, Tabak oder Produkte wie Zahnpasta oder Schuhe an den Verbraucher verkaufen. Diese vielseitigen Betriebsstrukturen und deren Standorte bedingen, dass die meiste Arbeitszeit sowie die Kontrolle von unterschiedlichsten Veranstaltungen, in denen Lebensmittel an den Verbraucher abgegeben werden, im Außendienst und auch außerhalb der üblichen Arbeitszeiten abgeleistet wird. Ein weiteres Aufgabengebiet ist die Probennahme bei Produkten zur Überprüfung von Hygienestandards oder auch der Kennzeichnung. Zudem spielt die Beratung von Verbraucherinnen und Verbrauchern, sowie von Gewerbetreibenden und Lebensmittelunternehmern eine entscheidende Rolle in Bezug auf das Tätigkeitsfeld des Lebensmittelkontrolleurs.

Die Fortbildungsinhalte:

Für die Tätigkeit als Lebensmittelkontrolleur bzw. als Lebensmittelkontrolleurin spielt die Kenntnis der nationalen bzw. der europäischen Gesetzgebung eine außerordentlich wichtige Rolle. Diese wird, neben aller weiteren praktischen Kenntnisse, im Rahmen der Fortbildung innerhalb von 6 Monaten in der Akademie für öffentliches Gesundheitswesen in Düsseldorf vermittelt. Ergänzend erfolgt die praktische Ausbildung im Veterinäramt, sowie im Rahmen von interessanten Praktika beispielsweise im Landeslabor Schleswig-Holstein und dem Ministerium oder auch des Polizeivollzugdienstes. Die gesamte Fortbildungszeit beträgt zwei Jahre.
Weitere Informationen finden Sie hier.

Beginn:

  • 01.12.2024

Wir erwarten

Zur Fortbildung kann eingestellt werden,
1. wer einen Berufsabschluss mit zusätzlichem Fortbildungsabschluss als
a) Bachelor-Professional nach § 53a Absatz 1 Nummer 2 des Berufsbildungsgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 4. Mai 2020 (BGBl. I S. 920), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 20. Juli 2022 (BGBl. I S. 1174), oder
b) Handwerksmeisterin oder Handwerksmeister nach § 51 der Handwerksordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 24. September 1998 (BGBl. I S. 3074; 2006 I S. 2095), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 9. November 2022 (BGBl. I S. 2009), oder
c) Technikerin oder Techniker mit staatlicher Prüfung
in einem Lebensmittelbereich besitzt oder
2. wer einen Fachhochschulabschluss in einem Studiengang, der Kenntnisse und Fähigkeiten auf dem Gebiet der Lebensmittel, Tabakerzeugnisse, kosmetischen Mittel oder Bedarfsgegenstände vermittelt (Lebensmitteltechnologie, Ernährung und Hygiene oder Ökotrophologie) besitzt.

  • Teamfähigkeit, Flexibilität und Konfliktfähigkeit
  • gute Kommunikationsfähigkeit und Freude am Umgang mit Menschen
  • Die Bereitschaft auch außerhalb der üblichen Arbeitszeiten in den Abendstunden und am Wochenende tätig zu sein
  • Führerschein Klasse B sowie die Bereitschaft, den eigenen PKW für Dienstfahrten einzusetzen gegen Kostenerstattung nach BRKG

Wir bieten

  • Teilnahme an der Fortbildung in Vollzeit (39 Std/Woche)
  • Entgelt nach Entgeltgruppe 6 TVöD sowie die üblichen sozialen Leistungen des öffentlichen Dienstes für die Dauer der Fortbildung
  • Entgelt nach Entgeltgruppe 9a TVöD plus Arbeitsmarktzulage nach erfolgreichem Bestehen der Fortbildung
  • die Übernahme der Lehrgangs- und Prüfungsgebühren
  • die Kostenübernahme für Unterkunft in Höhe von bis zu 600,- €/monatlich
  • sowie die Kostenübernahme für zwei Heimfahrten pro Monat mit der Bahn in der 2. Klasse

Die Vorstellungsgespräche sind für den 29.10.2024vorgesehen.
Frauen werden bei gleichwertiger Qualifikation im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten vorrangig berücksichtigt. Schwerbehinderte werden bei gleicher Eignung bevorzugt.
Bewerbungen bitte ich bis zum 17.10.2024 ausschließlich als Online-Bewerbung über das Bewerbungsformular an den Kreis Nordfriesland zu richten.
[Seite Drucken [PDF]](https://karriere.nordfriesland.de/v1/jobposting/3c0497aa27a4366f2f0b7f93...)

Dies ist eine auf dritten Jobbörsen gefundene Stellenanzeige. Wir bieten hierfür keinen Support, können diese aber jederzeit offline stellen. Für weitere Informationen: Datenschutzhinweise | Anzeige melden.

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Veröffentlicht am 06.10.2024

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