Brandmeister- Anwärter/ Anwärterinnen 2026 (m/w/d) -
Der Fachdienst Feuerwehr und Rettungsdienst verfügt mit über 200 Bediensteten über die gesamte Breite der nichtpolizeilichen Gefahrenabwehr inklusive der Berufsfeuerwehr, freiwilligen Feuerwehren, dem Rettungsdienst, dem Katastrophenschutz, einer Rettungsdienstschule sowie der Integrierten Leitstelle für die gesamte Region Westmecklenburg. Als wichtige Säule der Gefahrenabwehr bietet die Berufsfeuerwehr attraktive Arbeitsplätze in einem abwechslungsreichen Tätigkeitsfeld. Die berufliche Entwicklung innerhalb der Laufbahngruppe ist im Zuge der Besetzung freier Planstellen möglich. Bei ausgezeichneten Leistungen und Vorliegen von Personalbedarfen innerhalb des Fachdienstes, werden regelmäßig weiterführende Aufstiegsqualifizierungen angeboten.
Für den Fachdienst Feuerwehr und Rettungsdienst der Landeshauptstadt Schwerin werden zum 1. April 2026
Brandmeister - Anwärter/Anwärterinnen
für das zweite Einstiegsamt der Laufbahngruppe 1 im Feuerwehrdienst eingestellt.
Der Vorbereitungsdienst wird im Beamtenverhältnis auf Widerruf abgeleistet. Er umfasst 18 Monate und wird u.a. in den Berufsfeuerwehren Schwerin und Rostock, in der Rettungsdienstschule der Landeshauptstadt Schwerin und im Rahmen von Praktika in anderen Ausbildungseinrichtungen wie z.B. Krankenhäusern durchgeführt.
Die spätere Verwendung erfolgt im Rettungsdienst, in der Brandbekämpfung, in der technischen Hilfeleistung oder der integrierten Leitstelle Westmecklenburg (ILWM). Es wird eine Übernahme in ein Beamtenverhältnis auf Probe im Anschluss an den Vorbereitungsdienst angestrebt. Diese soll leistungsbezogen nach der städtischen Übernahmerichtlinie erfolgen.
Anforderungen
In den Vorbereitungsdienst dieser beamtenrechtlichen Laufbahn des Feuerwehrdienstes kann eingestellt werden, wer
1. die gesetzlichen Voraussetzungen gemäß § 7 Beamtenstatusgesetz für die Ernennung zum Beamten/zur Beamtin erfüllt - und
2. den Erwerb der mittleren Reife nachweist oder die Berufsreife in Verbindung mit einer abgeschlossenen Berufsbildung erlangt hat oder die Berufsreife erlangt und eine Ausbildung in einem öffentlich-rechtlichen Ausbildungsverhältnis von mindestens zwei Jahren abgeschlossen hat oder einen als gleichwertig anerkannten Bildungsstand nachweist - und
3. am Einstellungstag höchstens 34 Jahre alt ist - und
4. eine für den Feuerwehrdienst geeignete Gesellenprüfung gem. § 31 Handwerksordnung oder eine Abschlussprüfung im Sinne des § 37 Berufsbildungsgesetz oder eine abgeschlossene Spezialausbildung, über deren Anerkennung die oberste Dienstbehörde entscheidet, nachweist - und
5. den Anforderungen des Feuerwehrdienstes gesundheitlich und körperlich gewachsen ist - und
6. im Besitz einer Fahrerlaubnis (mindestens Klasse B; ohne Einschränkung) ist - und
7. im Besitz des Deutschen Schwimmabzeichens (mindestens Bronze) ist.
8. Weiterhin darf das erweiterte Führungszeugnis, welches im Fall einer Einstellungszusage abgefordert wird, keine Eintragungen enthalten.
9. Als Voraussetzung für die Einstellung wird der komplette Impfschutz (u.a. Masern) gemäß Infektionsschutzgesetz nach jeweils gültiger Rechtslage gefordert.Die unter Nummer 3 genannte Höchstaltersgrenze gilt nicht für Inhaber und Inhaberinnen eines Eingliederungs- oder Zulassungsscheines nach § 9 Soldatenversorgungsgesetz und in den Fällen des § 7 Abs. 6 des Soldatenversorgungsgesetzes.
Auswahl- / Eignungsverfahren:
Der Entscheidung über die Einstellung gehen ein sportlich-praktischer Eignungstest, eine theoretische Eignungsüberprüfung und ein persönliches Vorstellungsgespräch in Form eines teilstrukturierten Interviews voraus. Im weiteren Verlauf wird zudem die gesundheitliche und körperliche Eignung für die Anforderungen des Feuerwehrdienstes im Beamtenverhältnis durch arbeitsmedizinisch- und amtsärztliche Untersuchungen überprüft. Zu den notwendigen Teilbereichen des Testverfahrens erfolgt jeweils eine gesonderte Einladung.
Voraussichtliche Termine des Auswahl-/ Eignungsverfahrens:
sportlich-praktischer Auswahltest: 17. Mai 2025
theoretische Eignungsüberprüfung (online): Ende Mai 2025
Vorstellungsgespräche: Anfang Juli 2025
Zur eigenen Überprüfung bzw. Vorbereitung auf den Sporttest können Sie sich auf unserer Homepage unter www.schwerin.de/ausbildung über das Testverfahren informieren. Die Disziplinen Schwimmen und Tauchen werden nicht durchgeführt.
Ihre Bewerbung:
Folgende Unterlagen sind als Bestandteil beizulegen:
► aussagekräftiges Bewerbungsanschreiben
► aktueller lückenloser Lebenslauf
► Kopie Schulabschlusszeugnis
► Kopie Gesellen- oder Facharbeiterbrief, Prüfungszeugnis
► Kopie der Geburts- bzw. Abstammungsurkunde
► Kopie Fahrerlaubnis (mindestens Klasse B ohne Einschränkungen)
► Nachweis über das Schwimmabzeichen (mindestens Bronze)
► ggf. weitere relevante Nachweise, Praktikumsbescheinigungen, ehrenamtliches Engagement etc.
Auf das Nutzen von Bewerbungsmappen sollte verzichtet werden. Eine Rücksendung der Bewerbungsunterlagen ist nur mit einem ausreichend frankierten Briefumschlag möglich.
Unvollständige sowie nach Ablauf der Bewerbungsfrist eingegangene Bewerbungsunterlagen werden nicht berücksichtigt.
Ihre schriftliche Bewerbung senden Sie bitte unter Angabe der Kennziffer „BM-A 2026“ an die
Landeshauptstadt Schwerin
Der Oberbürgermeister
Fachdienst Hauptverwaltung und Digitalisierung
Fachgruppe Personal
Am Packhof 2-6
19053 Schwerin
bevorzugt per E-Mail an ausbildung@schwerin.de
Bewerbungsfristende: 30. März 2025
Kontakt: Fachdienst Hauptverwaltung und Digitalisierung
Silke Pagel Tel. 0385/545-1224 E-Mail: spagel@schwerin.de
Fachdienst Feuerwehr und Rettungsdienst
Stefan Krohn Tel. 0385/5000-114 E-Mail: skrohn@schwerin.de
Hinweise:
Schwerbehinderte und ihnen gleichgestellte behinderte Menschen werden bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung im Auswahlverfahren bevorzugt berücksichtigt
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