Bachelor of Laws - Öffentliche Verwaltung 2025
Stellenausschreibung der Stadt Penzlin
Für das Studienjahr 2025 sucht die Stadt Penzlin, geschäftsführende Gemeinde des Amtes Penzliner Land, eine Nachwuchskraft im Studiengang:
Bachelor of Laws - Öffentliche Verwaltung
Voraussetzungen für die Aufnahme des Studiums sind:
· eine zu einem Fachhoch- oder Hochschulstudium berechtigende Schulbildung oder ein als gleichwertig anerkannter Bildungsstand und
· ein mindestens befriedigender Gesamtdurchschnitt des zum Fachhoch- oder Hochschulstudium berechtigenden Abschlusszeugnisses sowie in den Fächern Deutsch und Mathematik mindestens befriedigende Leistungen
· eine erfolgreiche Teilnahme an einem Auswahlverfahren.
Sollte ein entsprechender Schulabschluss erst im Sommer 2025 angestrebt werden, dann ist die beglaubigte Kopie des letzten Zeugnisses, das vor dem zum Fachhoch- oder Hochschulstudium berechtigenden Abschlusszeugnis erteilt wurde, einzureichen.
Gesetzliche Voraussetzungen für die Ernennung in ein Beamtenverhältnis auf Widerruf sind:
· Höchstalter am Tag der Einstellung: grundsätzlich 34 Jahre (§ 8 a Landesverordnung über die Laufbahnen der Beamtinnen und Beamten in Mecklenburg-Vorpommern);
· deutsche Staatsangehörigkeit oder die eines EU-Mitgliedsstaates;
· gesundheitliche Eignung.
Wünschenswert sind:
· Interesse an Verwaltungsentscheidungen auf der Grundlage rechtlicher Vorschriften;
· Interesse an den vielfältigen, qualifizierten kommunalen Aufgaben in der Verwaltung mitzuarbeiten und Verantwortung zu tragen;
· persönliches Engagement und selbstständiges Arbeiten;
· Bürgerfreundlichkeit, Teamfähigkeit und Kommunikationsfähigkeit.
Das Studium beginnt am 1. Oktober 2025 und dauert drei Jahre**.** Das Studium erfolgt an der Fachhochschule für öffentliche Verwaltung, Polizei und Rechtspflege in Güstrow, die Berufspraxis in der Stadtverwaltung Penzlin.
Interessenten richten bitte Ihre aussagekräftigen Bewerbungsunterlagen schriftlich oder per E-Mail in einem PDF bis zum 29.11.2024 an die
Stadt Penzlin
Der Bürgermeister
Warener Chaussee 55a
17217 Penzlin
bzw an
a.heldt@penzlin.de.
Schwerbehinderte Bewerber/innen werden bei gleicher fachlicher und körperlicher Eignung vorrangig berücksichtigt.
Hinweis:
Auf unserer Website www.amt-penzliner-land.de/Bürgerinfos/Datenschutzinformationen informieren wir Sie über die durch die Stadt Penzlin durchgeführte Verarbeitung personenbezogener Daten nach Maßgabe der DSGVO und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG 2018).
Bewerbungs- und Fahrtkosten werden nicht erstattet. Die Bewerbungsunterlagen werden nur zurückgesandt, wenn der Bewerbung ein adressierter und frankierter Rückumschlag beigefügt ist.
Alle nicht zurückgesandten oder abgeholten Bewerbungen werden nach Ablauf von 4 Monaten nach Ende der Bewerbungsfrist vernichtet.
Dies ist eine auf dritten Jobbörsen gefundene Stellenanzeige. Wir bieten hierfür keinen Support, können diese aber jederzeit offline stellen. Für weitere Informationen: Datenschutzhinweise | Anzeige melden.