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Ausbildung (PiA) zur/zum staatlich anerkannten Erzieher*in

In Kooperation mit der Fachschule für Sozialpädagogik in Preetz bietet die Gemeinde Schönkirchen für die in ihrer Trägerschaft befindliche Kindertagesstätte Kleine Wunder zum 01.09.2025 einen

Ausbildungsplatz für die praxisintegrierte Ausbildung (PiA) zur/zum staatlich anerkannten Erzieher*in.

Die theoretischen Ausbildungsinhalte werden dir in der Fachschule für Sozialpädagogik in Preetz vermittelt. Die Fachschule für Sozialpädagogik ist Trägerin der Ausbildung. Die Ausbildungsdauer beträgt drei Jahre in Vollzeit.

Die Kindertagesstätte Kleine Wunder Schönkirchen besteht aus vier Elementargruppen, zum Teil mit Einzelintegrationen, sowie zwei Krippengruppen. Sie teilt sich in ein Haupthaus in der Straße  Hasenkamp, in dem vier Gruppen untergebracht sind, und in eine Außenstelle in der Straße Augustental, in dem zwei Gruppen untergebracht sind, auf. Die/der Auszubildende wird in einer Elementargruppe eingesetzt. Die Öffnungszeiten der Kita sind in der Zeit von 7:00 Uhr bis 15:00 Uhr.

Das zeichnet dich aus:

  • du hast Freude an der Arbeit mit Kindern,
  • du bist teamfähig, kreativ und belastbar,
  • du hast eine positive Lebenseinstellung und Lernbereitschaft,
  • du verfügst über einen mittleren Schulabschluss oder einen gleichwertig anerkannten Bildungsabschluss und einen Abschluss in einem für die Zielsetzung der angestrebten Fachrichtung einschlägigen anerkannten Ausbildungsberuf nach Bundes- und Landesrecht (z. B. Sozialpädagogische/r Assistent*in) sowie der Abschluss der Berufsschule (soweit eine Schulbesuchspflicht bestand)

oder

  • du verfügst über einen Abschluss in einer nicht einschlägigen Berufsausbildung einer nach Bundes- oder Landesrecht geregelten Ausbildung und einschlägiger sozialpädagogischer Praxis im Umfang von 150 Zeitstunden*

oder

  • du verfügst über eine für die Zielsetzung der Fachrichtung einschlägige Berufserfahrung von drei Jahren in einer anerkannten Einrichtung der Kinder- und Jugendhilfe

oder

  • du verfügst über den schulischen Teil der Fachhochschulreife, die Fachgebundene oder Allgemeine Hochschulreife sowie eine einschlägige sozialpädagogische Praxis im Umfang von 150 Zeitstunden*; auf die Zeiten der sozialpädagogischen Praxis werden förderliche freiwillige Dienste auf der Grundlage von Bundesgesetzen angerechnet.

  • Solltest du deinen Schulabschluss im Ausland erworben haben, ist ein Gleichwertigkeitsbescheid beim zuständigen Landesministerium Schleswig-Holstein zu beantragten (zzt. MBWK). Zudem sind Sprachkompetenzen in Bezug auf die deutsche Sprache mit einem Niveau von mindestens B2 mit einem Zertifikat nachzuweisen.

  • Falls du nach 1970 geboren wurdest, benötigen wir den Nachweis nach dem Masernschutzgeesetz.

* Die anzurechnenden Zeiten beruflicher Tätigkeit oder sozialpädagogischer Praxis können in höchstens zwei verschiedenen Abschnitten in verschiedenen Praxisstellen aufgeteilt werden, die nicht mehr als 36 Monate vor dem Zeitpunkt deiner Bewerbung abgeleistet worden sind. Die Praxiszeiten können nur in anerkannten Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe bis zum 31.07.2025 absolviert werden.

Darauf kannst du dich freuen:

  • eine vielseitige und qualifizierte dreijährige Ausbildung mit sehr guter beruflicher Perspektive,
  • eine Ausbildungsvergütung nach Tarifvertrag (TVAöD – Pflege). Diese beträgt zzt. im ersten Ausbildungsjahr 1.340,69 € und steigert sich bis zum 3. Ausbildungsjahr auf derzeit 1.503,38 €,
  • eine Abschlussprämie bei erfolgreich bestandender Prüfung i. H. v. 400 €,
  • 30 Urlaubstage je Kalenderjahr,
  • sämtliche Vorzüge des öffentlichen Dienstes, eine betriebliche
    Altersvorsorge (VBL), vermögenswirksame Leistungen sowie eine Jahressonderzahlung,
  • die Unterstützung durch ein engagiertes Team,
  • die Bezuschussung Jobrad bzw. Jobticket.

Haben wir dein Interesse geweckt? Dann bewirb dich jetzt!

Die Gemeinde Schönkirchen setzt sich für die Beschäftigung von schwerbehinderten Menschen ein. Daher werden schwerbehinderte Bewerber*innen bei entsprechender Eignung bevorzugt berücksichtigt.

Kosten, die im Zusammenhang mit der Bewerbung entstehen, werden nicht erstattet.

Wir freuen uns auf deine Bewerbung bis zum 09.03.2025!

Ausbildung (PiA) zur/zum staatlich anerkannten Erzieher*in

24232 Schönkirchen
Ausbildung

Veröffentlicht am 15.02.2025

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