Ausbildung zur/zum Finanzwirt/in (m/w/d)
Duales Studium zur/zum Diplom-Finanzwirt/in (m/w/d)
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Finanzämter sind als nachgeordnete Behörden des Finanzministeriums des Landes Schleswig-Holstein Teil der Schleswig-Holsteinischen Steuerverwaltung. Die Kolleginnen und Kollegen vor Ort sind hauptsächlich zuständig für die Besteuerung von natürlichen und juristischen Personen sowie Personengesellschaften, die ihren Wohn- bzw. Unternehmenssitz in Schleswig-Holstein haben.
Die beiden Laufbahnen als Beamtin oder Beamter in der Steuerverwaltung (Laufbahngruppe 1, zweites Einstiegsamt und Laufbahngruppe 2, erstes Einstiegsamt) bieten dabei vielfältige Einsatz- und Aufstiegsmöglichkeiten.
In der Laufbahngruppe 1, zweites Einstiegsamt (Ausbildung), befassen sich Finanzwirtinnen und Finanzwirte als zentrale Aufgaben mit der Verwaltung verschiedener Steuern, zum Beispiel der Einkommen-, Körperschaft- oder Umsatzsteuer. Nach Abschluss der Ausbildung sind typische Aufgaben die Bearbeitung der Steuererklärungen und die Erhebung der festgesetzten Steuern. Auch ein Einsatz im Außendienst ist denkbar.
In der Laufbahngruppe 2, erstes Einstiegsamt (Duales Studium), liegt der Schwerpunkt der Tätigkeit in der steuerlichen Rechtsanwendung - sowohl im Innendienst (z.B. Bearbeitung von Steuererklärungen und Einsprüchen) als auch im Außendienst (z.B. Betriebsprüfung oder Steuerfahndung). Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, bei entsprechender Eignung als Sachgebietsleitung Personal- und Führungsverantwortung zu übernehmen.
Die zweijährige duale Ausbildung erfolgt ab 15. August 2025 in einem Beamtenverhältnis auf Widerruf (Laufbahngruppe 1, zweites Einstiegsamt). Ein mittlerer Schulabschluss oder gleichwertig anerkannter Bildungsabschluss sind Einstellungsvoraussetzung.
Das dreijährige duale Studium erfolgt ab 1. September 2025 in einem Beamtenverhältnis auf Widerruf (Laufbahngruppe 2, erstes Einstiegsamt). Fachhochschulreife oder ein als gleichwertig anerkannter Bildungsabschluss sind Einstellungsvoraussetzung.
Während der Ausbildung erhalten Sie einen Anwärtergrundbetrag in Höhe von 1.417,18 €. Die Chancen für Ihre Übernahme nach der Ausbildung sind gut.
Während des dualen Studium erhalten Sie einen Anwärtergrundbetrag in Höhe von 1.494,56 €. Die Chancen für Ihre Übernahme nach dem dualen Studium sind gut.
Jetzt informieren:
Einstellung zum 15.08.2025 bzw. 01.09.2025
Bewerbungsschluss 30.09.2024 online
oder bei Deinem Finanzamt.
www.schleswig-holstein.de/finanzamt.
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