Amtsdirektorin/des Amtsdirektors (w/m/d)
S t e l l e n a u s s c h r e i b u n g
Zum 01.06.2023 wurde aus den bisherigen Ämtern Flintbek und Molfsee das Amt Eidertal gegründet. Das Amt Eidertal umfasst die zehn Gemeinden Blumenthal, Böhnhusen, Flintbek, Mielkendorf, Molfsee, Rodenbek, Rumohr, Schierensee, Schönhorst und Techelsdorf mit ihren insgesamt rund 17.000 Einwohnerinnen und Einwohnern. Sitz des neuen Amtes Eidertal ist Flintbek, gelegen zwischen der Landeshauptstadt Kiel und Neumünster.
Für die Weiterentwicklung des Amtes Eidertal ist die Leitungsposition
der Amtsdirektorin/des Amtsdirektors (w/m/d)
in Vollzeit zum nächstmöglichen Zeitpunkt zu besetzen.
Die Amtsdirektorin oder der Amtsdirektor leitet das Amt Eidertal eigenverantwortlich nach den Zielen und Grundsätzen des Amtsausschusses und im Rahmen der von ihm bereitgestellten Mittel. Die Amtsdirektorin oder der Amtsdirektor versteht sich als Leitungsorgan der Verwaltung und ist Dienstvorgesetzte oder Dienstvorgesetzter eines rund 80-köpfigen motivierten Teams. Er oder sie arbeitet mit den haupt- und ehrenamtlichen Bürgermeisterinnen und Bürgermeistern konstruktiv zusammen. Daneben gilt es, das Amt Eidertal unter Beachtung der Nachhaltigkeit und Bürgerfreundlichkeit kontinuierlich zu einem zukunftsfähigen Amt und als attraktiven Arbeitgeber genauso wie in ein modernes Dienst-leistungszentrum für die Bürgerinnen und Bürger des Amtes Eidertal weiterzuentwickeln.
Gesucht wird eine engagierte, verantwortungsbewusste und entscheidungsfreudige Person mit ausgeprägter Führungskompetenz, welche mit Verhandlungsgeschick und sicherem Auftreten überzeugt. Dabei wird die Fähigkeit vorausgesetzt, Konflikte zu erkennen und konstruktiv zu lösen. Wir wünschen eine wertschätzende und steuernde Führungskultur.
Eine mehrjährige Erfahrung in Leitungspositionen im öffentlichen Dienst ist von Vorteil. Erfahrungen im Prozess- oder Organisationsmanagement sowie im Umgang mit der kommunalen Selbstverwaltung sind gewünscht. Ein hohes Maß an Belastbarkeit ist eine Grundvoraussetzung. Kenntnisse und Erfahrungen im kommunalen Verfassungsrecht, Verwaltungs- und Ordnungsrecht sowie im doppischen Haushaltsrecht sind wünschenswert.
Der Amtsausschuss wählt die Amtsdirektorin oder den Amtsdirektor für die Dauer von sechs Jahren; eine Wiederwahl ist möglich. Es wird ein Beamtenverhältnis auf Zeit begründet. Die Besoldung richtet sich nach der Kommunalbesoldungsverordnung Schleswig-Holstein. Die Stelle ist nach Besoldungsgruppe B 3 eingestuft. Zusätzlich zur Besoldung wird eine Aufwandsentschädigung in Höhe des Höchstsatzes der Kommunalbesoldungsverordnung gewährt.
Wählbar zur Amtsdirektorin oder zum Amtsdirektor ist, wer:
- die Wählbarkeit zum Deutschen Bundestag oder die Staatsangehörigkeit eines übrigen Mitgliedsstaates der Europäischen Union besitzt
- die für dieses Amt erforderliche Eignung, Befähigung und Sachkunde besitzt.
Die Tätigkeit umfasst auch die Teilnahme an abendlichen Sitzungen von Gremien. Der Führerschein der Klasse 3/B und die Bereitschaft, den eigenen PKW bei der Durchführung der genannten Aufgaben gegen Zahlung einer Kilometerentschädigung einzusetzen, sind erforderlich.
Die Vorgaben des Neunten Buches des Sozialgesetzbuches (SGB IX) für Menschen mit Behinderung, des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) und des Gesetzes zur Gleichstellung der Frauen im öffentlichen Dienst (GstG) sind hierbei zu berücksichtigen und umzusetzen.
Für Fragen und weitere Auskünfte steht Ihnen der erste stellvertretende Amtsdirektor, Herr Stefan Bettin, zur Verfügung (Tel. 04347/7201-597 oder s.bettin@amt-eidertal.de).
Ihre Bewerbung mit aussagekräftigen Unterlagen richten Sie bitte bis zum 31. Januar 2025 per E-Mail an bewerbung-amtsdirektor@amt-eidertal.de oder per Post mit dem Hinweis „Bewerbung“ an das
Amt Eidertal
Heitmannskamp 2
24220 Flintbek
Bitte fügen Sie Ihrer Bewerbung folgende Unterlagen bei:
- eine Erklärung, dass Sie mit der Einsichtnahme der Bewerbungsunterlagen durch die Mitglieder des Amtsausschusses sowie den am Auswahlverfahren Beteiligten einschließlich Beschäftigten der Personalabteilung des Amtes und ggf. hinzugezogener externer Beraterinnen oder Berater einverstanden sind
- gegebenenfalls eine Einverständniserklärung zur Einsichtnahme in Ihre Personalakte
- eine Bescheinigung zur Wählbarkeit zum Deutschen Bundestag.
Hinweis: Kosten, die im Zusammenhang mit der Bewerbung oder durch einen evtl. Umzug entstehen, werden nicht übernommen.