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Abteilungsleitung Ordnung und Verkehr (m/w/d)

Abteilungsleitung Ordnung und Verkehr (m/w/d)
mit der Sachbearbeitung Allgemeine Ordnungsamtsangelegenheiten 39 Std./Woche Vollzeit / bis EG 9 c TVöD / unbefristet zum 01.01.2025

Der Tätigkeitsbereich umfasst schwerpunktmäßig folgende Aufgaben:

  • Leitungsfunktion der Abteilung Ordnung und Verkehr, u.a. Zuständigkeit für die sachliche/fachliche Aufgabenerfüllung der zugeordneten Mitarbeiterinnen/ Mitarbeiter
  • Prüfung, Einleitung u. Durchführung von formellen und nicht formellen Verfahren zur Gefahrenabwehr bzw. Beseitigung von Störungen der öffentlichen Sicherheit und Ordnung incl. Bürgerberatung, Auskünfte u. Infos
  • Allgemeine Gefahrenabwehr: z.B. Abfallbeseitigung, Verkehrssicherheit inkl. verwaltungsmäßiger Durchsetzung von Verpflichtungen Dritter nach Ortsrecht oder Spezialgesetzen, Beseitigung von illegalen Abfällen, Erstellung von Leistungs bescheiden und Durchsetzung von Kostenerstattungsansprüchen; Aufstiegsgenehmigungen und Ausnahmen vom Ortsrecht
  • Aufgaben nach dem Gesetz über das Halten von Hunden
  • Tierschutz, z. B. Überwachung, Bearbeitung von Beschwerden und Durchsetzung von tierschutzrechtlichen Vorschriften nach dem Tierschutzgesetz oder Spezialgesetzen
  • Immissionsschutz: z.B. Bearbeitung von Anträgen und Beschwerden, Erteilung von Ausnahmegenehmigungen, Führen von Verwaltungsverfahren einschließlich Anordnung von Verwaltungszwang, Lärmpegelmessungen
  • Verfahren zur Sicherstellung von Privateigentum nach verwaltungsrechtlichen Vorschriften
  • Bearbeitung von Widersprüchen im Verwaltungsverfahren
  • Verwaltungsrechtliche Durchsetzung der Schulpflicht
  • Schornsteinfegerangelegenheiten: Durchsetzung der Kehr- und Überprüfungspflichten inkl. Gebührenbeitreibung
  • Rattenbekämpfung: Aufnahme und Bearbeitung von Beschwerden sowie Organisation von Bekämpfungsmaßnah-men
  • Badesicherheit: Kontrolle der Sicherheit an Badestellen (Ostseestrand in Haffkrug und Scharbeutz sowie Badeanstalt Pönitzer See in Klingberg)
  • Brandschutzwesen
  • Ordnungswidrigkeitenverfahren
  • Erteilung von Erlaubnissen, Gestattungen und Genehmigungen
  • Lotteriewesen/Sammlungsrecht/Glücksspiel
  • Genehmigung von Lagerfeuerveranstaltungen, Verbrennen von Grünabfällen
  • Abfallbeseitigung: Einrichtung, Änderung und Auflösung von Sammelplätzen für Wertstoffe (Glas, Papier und Altkleider)
  • Mitwirkung bei Wahlen und Katastrophenschutzmaßnahmen
  • Ausbildung von Nachwuchskräften und Betreuung von Praktikanten

Eine Änderung des Aufgabengebiets bleibt vorbehalten.

Voraussetzungen:

  • Abgeschlossene Ausbildung zur/zum Verwaltungsfachangestellten mit abgeschlossenem Angestelltenlehrgang II oder eine vergleichbare Ausbildung, Berufserfahrung und Kenntnisse im Ordnungssrecht
  • ein sicherer Umgang mit EDV, insbesondere MS-Office (Word, Excel, Outlook)
  • den Besitz der Fahrerlaubnis der Klasse B
  • Bereitschaft zu flexiblen Arbeitszeiten
  • Selbstständige, eigenverantwortliche und fachlich fundierte Arbeitsweise
  • Sicheres Auftreten, gutes Kooperationsverhalten, Durchsetzungs- und Urteilsvermögen
  • Organisationstalent
  • Besondere Belastbarkeit und Flexibilität
  • Soziale Kompetenz und Teamfähigkeit
  • erste Führungserfahrungen sind wünschenswert

Die Eingruppierung erfolgt nach den persönlichen Voraussetzungen bis Entgeltgruppe 9 c nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD).

Die Vorgaben des Schwerbehindertengesetzes bzw. des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG), sowie des Gesetzes zur Gleichstellung der Frauen im öffentlichen Dienst für SH (GstG), werden berücksichtigt.

Bei Interesse senden Sie bitte Ihre aussagekräftige Bewerbung mit den üblichen Unterlagen bis zum 17.11.2024 an die Bürgermeisterin der Gemeinde Scharbeutz, Am Bürgerhaus 2, 23683 Scharbeutz, oder an die Personalabteilung per E-Mail an: karina.krogmann@gemeinde-scharbeutz.de 

Anfallende Bewerbungs- und Reisekosten werden nicht erstattet.

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Veröffentlicht am 27.10.2024

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